Foto: Christa Felder, landwirtschaft.ch

Vorzeitige Kündigungen von Pachten

6.06.2019

Pachtverträge werden in der Regel auf sechs Jahre abgeschlossen. Sind die sechs Jahre abgelaufen und erfolgte keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Pachtvertrag um weitere sechs Jahre. Vorzeitige Kündigungen innerhalb der sechs Jahre sind möglich, kommen aber selten vor.

Alle Pachtverträge können vorzeitig gekündigt werden. Allerdings gibt es strikte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Kündigung bedarf immer der Schriftlichkeit, muss mindestens sechs Monate im Voraus erfolgen und ist nur auf den ortsüblichen Frühjahrs- oder Herbsttermin möglich. Zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Pachtverhältnisses unzumutbar macht. Die vorzeitige Kündigung führt über juristische Instanzen, welche über den wichtigen Grund befinden müssen. Die Richter bestimmen unter Berücksichtigung aller Aspekte, welche Folgen eine vorzeitige Vertragsauflösung für beide Vertragsparteien nach sich ziehen.

Gründe für eine vorzeitige Kündigung
Als wichtige Gründe gelten, wenn der Pächter seine Bewirtschaftungs- oder seine Unterhaltspflicht trotz schriftlicher Mahnung des Verpächters weiter verletzt. Oder wenn sich der Pächter trotz schriftlicher Aufforderung des Verpächters weigert, eine bauliche Veränderung, die ohne die Zustimmung des Verpächters erstellt wurde, innert einer angemessenen Frist zurück zu bauen. Zudem gelten auch als wichtige Gründe Handgreiflichkeiten zwischen dem Verpächter und dem Pächter oder gesundheitliche Probleme des Pächters, die eine sachgemässe Bewirtschaftung des Betriebs verunmöglichen.

André Kurmann
Mandatsleiter BVA Treuhand & Beratung