Wer trägt die Transportkosten bei einem Notfall?

8.07.2024

Ein akuter Notfall erfordert rasches Handeln. Umso besser, wenn schnell Rettung naht. Eine Fahrt mit der Ambulanz kann aber unter Umständen teuer zu stehen kommen.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz bis maximal Fr. 5’000 pro Kalenderjahr. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine Rettung handelt. Wenn also mit dem Transport das Leben des Patienten gerettet oder dadurch verhindert wird, dass sich sein Zustand massiv verschlechtert und sein Leben in Gefahr gerät. Dies ist zum Beispiel bei einem akuten Herzinfarkt der Fall. Wenn keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, die Umstände aber einen Ambulanztransport erforderlich machen, bezahlt die Grundversicherung die Hälfte der Transportkosten, aber höchstens Fr. 500 pro Kalenderjahr. Personen, die nur grundversichert sind, müssen also unter Umständen einen grossen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Gönnerschaft bei der Rega
Wer Gönner der Rega ist, dem kann die Rega, die nicht durch die Grundversicherung gedeckten Rettungskosten erlassen, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Und es ist nicht garantiert, dass die Rega den Einsatz übernimmt oder ein anderes Rettungsunternehmen erscheint. Eine Gönnerschaft bei der Rega darf also nicht mit einer Zusatzversicherung verwechselt werden.

Regelung der Kostenübernahme
Bei einem Unfall kommt es darauf an, ob man als angestellte Person über seinen Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert ist. In diesem Fall übernimmt die Unfallversicherung (UVG) die vollen notwendigen Transportkosten (inkl. diejenigen der Rega). Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Kinder sind über die Krankenkasse unfallversichert. Für diese gilt bei einem Unfall die gleiche Regelung wie bei Krankheit, siehe oben. Abhilfe schafft eine Zusatzversicherung. Mit der Zusatzversicherung AGRI-spezial der Agrisano sind 90 % der medizinisch notwendigen Transport- und Rettungskosten gedeckt (maximal Fr. 20’000 pro Kalenderjahr). 

Es lohnt sich, seinen Versicherungsschutz laufend zu überprüfen. Die BVA Versicherungsberatung unterstützt und berät Sie gerne. Melden Sie sich jetzt und profitieren Sie von einer kostenlosen Beratung. Sie erreichen uns unter Tel. 056 460 50 40 oder per Mail info-ag[at]agrisano [dot] ch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung