Wichtige Änderungen bei den Sozialversicherungen

11.12.2024

Ab dem 01. Januar 2025 gibt es bei den Sozialversicherungen einige Veränderungen, welche es zu beachten gilt.

Bei allen drei Säulen gibt es Veränderungen, die nachfolgend kurz zusammengefasst sind.

1. Säule: AHV
Die AHV/IV-Renten werden per 01. Januar 2025 um 2.9 Prozent erhöht und der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. So steigt die Minimalrente auf Fr. 1'260.- (bisher Fr. 1'225.-), die Maximalrente auf Fr. 2'520.- (bisher Fr. 2'450.-). Die Maximalrente bei einem Ehepaar steigt somit auf Fr. 3'780.- (bisher Fr. 3’675.-).

Weiter steigt der Grenzbeitrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen auf Fr. 2'500.- (bisher Fr. 2'300.-). Zudem steigt der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag auf Fr. 530.- (bisher Fr. 514.-).

2. Säule: BVG
Ab dem 01. Januar 2025 besteht die BVG-Versicherungspflicht ab einem AHV-Jahreslohn von Fr 22'680.- (bisher Fr. 22'050.-). Dadurch erhöht sich der Koordinationsabzug auf Fr. 26'460.- (bisher Fr. 25'725.-) und der maximal versicherte Lohn steigt auf Fr. 90'720.- (bisher Fr. 88'200.-).

3. Säule
In der Säule 3a können ab 2025 höhere Beiträge geleistet werden:

  • bei Anschluss an eine Pensionskasse: Fr. 7'258.-
  • ohne Anschluss an eine Pensionskasse: max. Fr. 36'288.- (20 % des Erwerbseinkommens)

Neu sind ab dem 01. Januar 2025 nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich, wenn in den Vorjahren nicht die maximalen Beiträge von Fr. 7'258.- einbezahlt wurden. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Einkäufe maximal bis 10 Jahre rückwirkend ab 2025
  • Einkauf nur 1 x pro Jahr möglich bis zum Maximum (Fr. 7'258.-)

Nebst den Änderungen bei der Sozialversicherung steigen im Aargau die Kinderzulagen im Jahr 2025 um Fr. 15.- auf Fr. 215.- pro Monat (bisher Fr. 200.-). Ebenso steigen die Ausbildungszulagen um Fr. 18.- auf Fr. 268.- pro Monat (bisher Fr. 250.-). Der Mindestjahreslohn für den Anspruch auf die Zulagen steigt dadurch auf Fr. 7'560.- (bisher Fr. 7'350.-).

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung