Angestellte unkompliziert versichern

8.03.2018

Über die Globalversicherung können Betriebsleiter mit familienfremden Angestellten alle obligatorischen Versicherungen in einem Vertrag abdecken. Immer mehr Landwirte im Kanton Aargau nutzen dieses hervorragende Angebot!

Bereits mehr als 950 Betriebe haben einen Anschlussvertrag zur Globalversicherung abgeschlossen. Dieser Anschlussvertrag kann je nach Bedarf verschiedene Versicherungszweige enthalten. Generell müssen Arbeitnehmende gegen Unfall UVG versichert werden und es ist eine Krankentaggeldversicherung KTG abzuschliessen. Wenn eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer für mehr 3 Monate angestellt ist und der Bruttolohn im Durchschnitt mehr als CHF 1763.- pro Monat beträgt, so ist auch die Pensionskasse BVG obligatorisch.

Pensionskassenpflicht für Arbeitnehmende beginnt mit 18 Jahren
Die Pensionskassenpflicht beginnt für die Risiken Tod und Invalidität zu Beginn des Jahres, in welchem die versicherte Person 18 Jahre alt wird.  Altersparen jedoch wird erst ab Beginn des Jahres, in welchem der oder die Versicherte 25 Jahre alt wird, obligatorisch. Für diese Versicherungen müssen keine Angestellten an- oder abgemeldet werden. Es genügt, wenn sie Ende Jahr auf der Lohnmeldung aufgeführt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt immer erst Ende Jahr rückwirkend anhand der Lohnmeldungen.

Gleichzeitig kann in der Globalversicherung die obligatorische Krankenpflegeversicherung für ausländische Angestellte mitversichert  werden. Zudem kann auch eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese beiden Versicherungen müssen aber mit einem speziellen Anmeldeformular beantragt werden.  Die Rechnungsstellung  dafür erfolgt jeweils mit einem Monat Verzögerung.

Haben Sie Fragen zur Globalversicherung  oder generell zur Versicherungspflicht von Angestellten?
Die BVA Versicherungsberatung  hilft  Ihnen unter Telefonnummer 056 460 50 40 gerne weiter. Nutzen Sie dieses Angebot – wir sind gerne für Sie da.

 

Marco Käppeli
Abteilungsleiter
BVA Versicherungsberatung