Bachöffnungen: 70 ha weniger Ackerland

11.12.2018

Ende August reichten BVA-Vertreter einen Vorstoss ein, da gemäss ihrer Ansicht allzu oft Bäche ausgedolt werden und dabei Kulturland zerschnitten wird. Der Regierungsrat gibt in seiner Antwort zu, dass in den nächsten 17 Jahren rund 70 ha Ackerland verloren gehen. Der BVA will dieses Problem auf nationaler Ebene angehen.

Bei Sanierungen von eingedolten Bächen muss häufig der Bach ganz offen gelegt werden. Es gibt zwar Ausnahmebestimmungen, jedoch werden diese eher restriktiv angewandt. Der BVA will dies ändern und reichte Ende August einen Vorstoss ein, um nicht noch mehr Kulturland opfern zu müssen, siehe Bericht vom 10. September 2018 (Link unten).

50 km eingedolte Bäche werden offen gelegt
In seiner Antwort vom 14. November 2018 erklärt der Regierungsrat, dass in den letzten 10 Jahren rund 5 ha Landwirtschaftsland nach Bachöffnungen durch Bachsohle und Böschungen verloren gingen. Hinzu kommen noch rund 7 ha Gewässerraum, der nur noch extensiv genutzt werden kann. Bis im Jahr 2035 ist von einem Verlust von weiteren 70 ha Ackerland auszugehen. Das entspricht rund 50 km Bachöffnungen, die bis dahin geplant werden.

Offene Bäche im Unterhalt doppelt so teuer
Was für den BVA immer klar war, jedoch von verschiedener Seite bestritten wurde ist die Tatsache, dass ausgedolte Bäche auch Mehrkosten verursachen. Mit rund 4‘000 bis 7‘000 Franken sind offene Bäche pro Kilometer rund doppelt so teuer wie ein eingedolter Bach. Zudem bezahlt der Grundeigentümer den Unterhalt bei eingedolten Bächen, während dem der Unterhalt der offen geführten Bäche durch die öffentliche Hand getragen wird. Besonders ärgerlich ist dann aber, wenn die finanziellen Mittel vom Kanton nicht zur Verfügung gestellt werden. So gibt der Regierungsrat offen zu, dass gerade bei der Bekämpfung von Neophyten und Problemunkräutern nicht genügend Geld vorhanden ist, um diese im gewünschten Mass vorzunehmen.

Änderungen herbeiführen
Der BVA sieht deshalb verschiedene Handlungsfelder als vordringlich. Innerhalb des Kantons sollen Bachausdolungen nur bei absoluter Notwendigkeit vorgenommen werden, der bestehende Unterhalt muss, wenn nötig mit zusätzlichen Mitteln, verbessert werden und die Ausnahmebestimmungen sind auf nationaler Ebene zu erweitern.

Ralf Bucher
Geschäftsführer