Werden Biberschäden zukünftig besser vergütet? Der BVA hofft auf das neue Gesetz.

Ja zum neuen Jagdgesetz – helfen Sie mit?

13.07.2020

Zusammen mit Jagd Aargau bildet der BVA den kantonalen Stützpunkt für das Komitee «Ja zum Jagdgesetz». Um dem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte holen Sie bei unseren Vorstandsmitgliedern ein Plakat ab und hängen Sie dieses an einer gut sichtbaren Stelle auf.

Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz. 

Dass das über 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, war lange schon offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit Landwirtschaft und Fischerei geführt hat. Selbstverständlich dürfen die Bestände der Wildtiere aber auch im neuen Gesetz nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- und Tierschutz werden darin gestärkt. 

Vorteile auch im Aargau?
Die Diskussion über das Jagdgesetz wird sich auf den Wolf reduzieren, das ist schon heute ersichtlich. Somit könnten wir uns eigentlich im Aargau zurücklehnen, der Wolf wird bei uns nicht so schnell zum Problem werden. Als möglichen Vorteil mit dem neuen Gesetz sieht der BVA jedoch die geregelte Schadenvergütung von Biberschäden, die auf Privatgrundstücken verursacht werden. Hier wird allerdings die Verordnung zum Gesetz entscheidend sein. Ausserdem wollen wir uns solidarisch zeigen mit den Bergkantonen und ihnen helfen, das Wolfproblem zu lösen. «Die Diskussion wird in den Bergkantonen geführt, gewonnen wird die Abstimmung aber in den dichtbevölkerten Mittellandkantonen».

Plakate aufhängen! Der BVA dankt
Bitte bestellen Sie ein oder mehrere Plakat(e) bei einem unserer Vorstandsmitglieder, beim Bezirksverein Zurzach (V. Mühlebach), oder beim BVA-Sitz in Muri. Die Plakate sollen gut sichtbar (Scheune, Weidepfahl oder auf dem Feld) aufgehängt werden. Sie sollen spätestens am 15. August hängen und nach der Abstimmung wieder abgehängt und entsorgt werden. Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten des neuen Jagdgesetzes.

Fredi Siegrist
Marketing und Kommunikation

Plakate können hier bestellt werden:

Myrtha Dössegger, Lenzburg   079 226 51 69
Fabian Grossenbacher, Zofingen 079 341 06 28
Christoph Hagenbuch, Oberlunkhofen  079 243 52 19
Hansueli Lüscher, Muhen    079 283 41 51
Daniel Schreiber, Wegenstetten   079 298 13 63
Viktor Mühlebach, Tegerfelden 079 300 26 21
Geschäftsstelle BVA, Muri

056 460 50 52