Spontanhalte von Fahrenden

Sogenannte Spontanhalte von Fahrenden auf landwirtschaftlichen Grundstücken geben zu reden. Man hört von positiven Erlebnissen, aber auch von negativen. Sicher ist, wenn man einen solchen Spontanhalt auf seinem Grundstück zulassen will, sollte man sich bestmöglich absichern.

Dazu hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit dem BVA im März 2016 ein Merkblatt und einen Mustermietvertrag erstellt, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.

Ralf Bucher

Geschäftsführer
056 460 50 51
ralf.bucher [at] bvaargau.ch

Fredi Siegrist

Stv. Geschäftsführer
056 460 50 52
fredi.siegrist [at] bvaargau.ch