Wildschäden

Schäden durch Wildtiere in landwirtschaftlichen Kulturen sind ärgerlich, können aber nie gänzlich verhindert werden. In gewissen Regionen und bei vielen Bauernfamilien ist der zumutbare Schaden durch Wildtiere aber längst übertroffen. Dort ist der Kanton in der Verantwortung und muss eingreifen. Der BVA hat sich in den vergangenen Jahren stets bemüht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die Schäden reduziert werden können.

Während die Schäden und die Verhütungsmassnahmen beim Schwarzwild bekannt sind und in den meisten Regionen die Abschätzung funktioniert, gibt es immer wieder neue Konflikte, deren Herausforderungen zuerst anerkannt werden müssen, um danach nach Lösungen zu suchen. Hier hilft der BVA gerne mit. Dies gilt auch bei der Abgeltung von ausserordentlichen Schadenfällen.

Der BVA unterstützt zudem seine Mitglieder, die einen Jagdlehrgang erfolgreich absolviert haben mit 200 Franken.

Dazu muss eine Kopie des Diploms mit einem Einzahlungsschein an folgende Adresse gesandt werden:

Bauernverband Aargau
«Jagdlehrgang»
Im Roos 5
5630 Muri AG

Mit dem neuen Jagdgesetz bietet sich auch die Möglichkeit, Beiträge an die dauerhafte Einzäunung von Obstertrags- oder Beerenanlagen zu erhalten.

Ralf Bucher

Geschäftsführer
056 460 50 51
ralf.bucher [at] bvaargau.ch

Fredi Siegrist

Stv. Geschäftsführer
056 460 50 52
fredi.siegrist [at] bvaargau.ch