Foto: Familie Pfister, Bözen

Landschaftsqualität: Gemeinden um 1.3 Mio. entlasten

20.06.2017

Das kantonale Landwirtschaftsgesetz wird überarbeitet. Der Vorstand des BVA unterstützt die Verankerung der Co-Finanzierung bei den Landschafts- und Vernetzungsbeiträgen durch den Kanton, die er mittels Motion gefordert hatte. Weiter sollen Abläufe bei modernen Meliorationen vereinfacht werden und der Datenschutz gewahrt bleiben.

Der BVA hat über seinen Präsidenten Alois Huber im 2014 mittels einer Motion gefordert, dass der Kanton die Co-Finanzierung für die Landschaftsqualität- und Vernetzungsbeiträge übernimmt. Bis dahin hätten die Gemeinden in den meisten Fällen die Co-Finanzierung übernehmen müssen, was bei der Umsetzung mit grossem bürokratischem Aufwand verbunden gewesen wäre. Zudem wären die einen Bauern wie auch grosse Landgemeinden benachteiligt gewesen, da kaum alle Gemeinden diese Co-Finanzierung übernommen hätten. Nun soll diese Co-Finanzierung von 10 % im kantonalen Landwirtschaftsgesetz verankert werden. Der BVA begrüsst diesen Schritt und weist darauf hin, dass es auch für den Kanton finanziell interessant ist, da der Bund 90 % der Kosten übernimmt.

Kanton und Gemeinden sparen, Bauern profitieren
Die Steuereinnahmen, die über diese Direktzahlungen generiert werden können, sind höher als die Restkosten, die der Kanton übernehmen muss. Weiter zeigt die Vernehmlassung auf, dass der Kanton unter dem Strich mit der neuen Agrarpolitik Geld spart, weil der Bund teilweise Beiträge zu 100 % selber finanziert, wo sich bis anhin der Kanton noch mit 20 % beteiligen musste. Die Gemeinden werden vollständig entlastet. Sie hätten sonst die rund 1.3 Mio. übernehmen müssen, die nun der Kanton bezahlt. Der Bund hat mit der neuen Agrarpolitik noch weitere Beitragsarten, wie etwa die Ressourcenbeiträge eingeführt. Der BVA schlägt in seiner Stellungnahme vor, dass die Möglichkeit geschaffen wird, dass sich der Kanton auch bei weiteren Leistungen beteiligen kann. Als Beispiel nennt er das Bienenprojekt, das aktuell läuft und über den Swisslosfonds finanziert wurde.

Moderne Meliorationen: Abläufe vereinfachen
Die grösste Änderung bei den Strukturverbesserungen ergibt sich bezüglich Zuständigkeit der Einspracheverhandlung beim Generellen Projekt (GP). Grundsätzlich sollte diejenige Behörde zumindest am Verhandlungstisch sein, die dann auch entscheiden kann. Gemäss übergeordnetem Recht ist dies beim GP zwingend der Regierungsrat. Ebenso am Verhandlungstisch muss aus Sicht des BVA ein Vertreter der Ausführungskommission (AK) sein, da dieser die örtlichen Gegebenheiten kennt. So gesehen wird das Verfahren damit verkürzt und die AK kann sich nach wie vor einbringen. Der BVA unterstützt deshalb den neuen Vorschlag, will aber generell das ganze Verfahren von Beginn weg verkürzen. Eine zusätzliche Möglichkeit soll zudem für Bewässerungsanlagen geschaffen werden. Dann nämlich, wenn die Gemeinde sich nicht beteiligen will.

Bewirtschaftungsarrondierungen ermöglichen
Bei der Totalrevision des Kantonalen LWG im 2009 beinhaltete der erste Entwurf einen Artikel "Pachtlandarrondierung" oder wie der BVA vorgeschlagen hatte "Bewirtschaftungsarrondierung". Der Artikel wurde dann aber aufgrund eines Rechtsgutachtens wieder gestrichen. Nun hat aber das Bundesgericht diesen vorgeschlagenen Artikel gestützt, nachdem im Kanton Wallis dieses Verfahren ebenfalls angewendet wurde. Der BVA fordert das Instrument der Bewirtschaftungsarrondierung einzuführen. Die zu kleinen Strukturen sind ein wesentlicher Faktor für die hohen Kosten in der Landwirtschaft. Die Bewirtschaftungsarrondierung wäre ein wichtiges Instrument, um Kosten auf den Betrieben zu senken und unnötige Traktorfahrten zu reduzieren. Zudem ist diese Möglichkeit auch für den Kanton interessant, da diese viel günstiger ist als eine moderne Melioration, wo das Eigentum umverteilt wird.

Datenschutz gewährleisten
Die Daten pro Betrieb sind sehr umfassend und lassen verschiedene Rückschlüsse zu. Der Umgang mit diesen Daten ist deshalb sehr sensibel und der Zugang nur sehr restriktiv zu gewähren. Der BVA wehrt sich deshalb dagegen, dass weitere kantonale Stellen auf die Daten zugreifen können. Weiter schlägt der BVA vor, dass die Landwirtschaftskommission wieder im Gesetz verankert wird oder dass die Kompetenzen der kommunalen Erhebungsstelle Landwirtschaft gestärkt werden. Dies, weil die Landwirtschaftlichen Anliegen in den Gemeinden teilweise zu kurz kommen und dies dann auch für den Kanton zu Folgekosten führen könnte. Ganz im Sinne von einer Problemlösung vor Ort.

Ralf Bucher
Geschäftsführer