Saisonale Arbeitskräfte korrekt versichern

19.03.2024

Auf vielen Höfen wird der Bedarf an Arbeitskräften mit ausländischen Angestellten gedeckt, die für eine befristete Zeit in die Schweiz einreisen. Gestützt auf das Erwerbsortsprinzip unterstehen diese Kurzaufenthalter grundsätzlich den schweizerischen Sozialversicherungen.

Während des Arbeitseinsatzes von saisonalen Arbeitskräften liegen die Versicherungen in der Pflicht des Arbeitgebers. Folgende Versicherungen sind notwendig:

Krankenkasse Grundversicherung: Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen müssen grundsätzlich bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein.

Krankentaggeld: Gemäss den kantonalen Normalarbeitsverträgen in der Landwirtschaft muss der Arbeitgeber für seine familienfremden Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abschliessen.

Staatliche Sozialversicherungen: Eine Anmeldung der Kurzaufenthalter zum Zeitpunkt des Stellenantritts ist vorzunehmen, wenn diese noch über keinen AHV-Ausweis verfügen, dieser verloren ging oder wenn Familienzulagen beantragt werden können.

Unfallversicherung und Pensionskasse: Für saisonale Arbeitskräfte bestehen keine Sonderbestimmungen für die Versicherungspflicht in der Unfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Saisonale Arbeitskräfte sind ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Unfallfolgen zu versichern. Auch ausländische Arbeitnehmende unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres der beruflichen Vorsorge, wenn ihr Anstellungsverhältnis mehr als drei Monate dauert und sie einen AHV-pflichtigen Lohn von mehr als CHF 1837.50 pro Monat (Stand 2024) erhalten.

Globalversicherung: Wer saisonale Arbeitskräfte beschäftigt, schliesst mit Vorteil die Globalversicherung der Agrisano ab. Diese garantiert, sofern alle Bausteine abgeschlossen sind, die Einhaltung der Versicherungsobligatorien im Bereich der Krankenkasse, Krankentaggeld, Unfallversicherung und Pensionskasse.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch 056 460 50 40 oder per Mail unter info-ag[at]agrisano [dot] ch. Wir beraten Sie gerne.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung