Wildschaden
Schadenmeldung und Entschädigung
Für eine Entschädigung ist die korrekte und fristgerechte Meldung im System eWisa zwingend erforderlich (siehe nützliche Links). Nach der Meldung nimmt der zuständige Schadenabschätzer Kontakt mit dem betroffenen Betrieb auf. Schäden unter Fr. 100.– gelten als Bagatellschäden und werden nicht entschädigt.
Der BVA unterstützt seine Mitglieder auch bei ausserordentlichen Schadenfällen und setzt sich aktiv für lösungsorientierte Ansätze ein. Bei Kulturen mit einem Erntewert über Fr. 7'000.–/ha ist ein funktionstüchtiger Wildschutzzaun Pflicht. Ohne diese Massnahmen besteht kein Anspruch auf Schadenabgeltung.
Weitere Details sind im untenstehenden Merkblatt aufgelistet.
Unterstützung für Jägerinnen und Jäger
Mitglieder, die den kantonalen Jagdlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten vom BVA einen Unterstützungsbeitrag von Fr. 200.–. Dafür ist eine Kopie des Diploms zusammen mit einem Einzahlungsschein an den Bauernverband Aargau in Muri einzureichen.
Mehrwert als Mitglied:
- Erstauskunft bei Tierschutzfällen und Wildschäden
- reduzierte Tarife bei weiteren Abklärungen
- Beitrag an Jagdlehrgang von Fr. 200.–