Betriebshelferdienst

Betriebshelfer
Die Aufgabe des Betriebshelfers ist es, den Bauer und die Bäuerin bei Unfall, Krankheit oder Ferien zu entlasten oder zu ersetzen. Das setzt bei der betreffenden Person eine gute Ausbildung voraus, muss sie doch in der Lage sein, innert kürzester Zeit mehr oder weniger komplexe Landwirtschaftsbetriebe selbständig zu führen.

Für die Vermittlung von Betriebshelfenden ist seit 2017 der Maschinenring Mittelland AG zuständig (Telefon 056 525 06 00). Der Stundenansatz richtet sich nach den Tarifen des Maschinenringes. Mitglieder des Maschinenringes profitieren von einem reduzierten Tarif.

Kantonsbeitrag

Mitglieder des BVA, welche den Betriebshelferdienst des Maschinenrings infolge Krankheit, Unfall oder Todesfall in Anspruch nehmen, kommen in den Genuss des Kantonsbeitrages von Fr. 5.--/Std. Für die Geltendmachung können Sie eine Kopie der Rechnung mit dem entsprechenden Rückerstattungsbeleg dem BVA einreichen (Abgabe Formular bei Rechnungstellung durch MR).

​Beiträge der MPM

Mitglieder der MPM können die Rechnung des Maschinenringes über Leistungen aus dem Betriebshelferdienst an die MPM einreichen (Abgabe Formular bei Rechnungstellung durch MR oder Download unten) und erhalten folgende Beiträge zurückerstattet:
 

Krankheit, Unfall, Kuraufenthalt Fr. 50.—/pro TagBei Ausfall des Betriebsleiters, limitiert auf 30 Tage pro Fall. Vorlage eines Arztzeugnisses erforderlich. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechende Kürzung des Tagessatzes.
Ferien, Arbeitsspitze, Militär Fr. 25.—/pro 10 Stunden (=1 Tag)  Nur gegen Rechnung eines Betriebshelferdienstes, (keine privaten Abrechnungen).

Agrisano: Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung

Mitglieder, welche bei Agrisano eine obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie eine Taggeldversicherung von insgesamt mindestens Fr. 75.— abgeschlossen haben, können beim Fonds für Betriebs- und Familienunterstützung der Agrisano Beiträge geltend machen (Abgabe Untelagen bei Rechnungstellung durch MR oder Download unten).