Aufgepasst bei LQ-Massnahme Nr. 15 „vielfältige Waldränder“

25.08.2016

Bei der oben genannten LQ- Massnahme entstanden kürzlich verschiedene Probleme. Der BVA möchte nun seine Mitglieder auf diesem Wege über die Knackpunkte informieren. Eine seriöse Abklärung vor dem Eingriff ist sehr wichtig und hilft Enttäuschungen zu vermeiden.

Ziel der Massnahme ist es, mittels Ausholzen eines Waldrandstreifens von durchschnittlich 15 Meter Tiefe ab Bestockungsgrenze, den Waldrand aufzuwerten. Der Waldrand soll danach gestuft sein, eine vielfältige Vegetation aufweisen und lichtdurchlässig sein. Dabei ist zu beachten, dass der Waldrand und die angrenzende LN zusammenhängen müssen. Beide Flächen müssen dem Gesuchsteller gehören, oder von ihm gepachtet sein. Sie dürfen insbesondere nicht durch einen Weg oder eine Strasse getrennt sein. Die Arbeit der Auslichtung muss durch den Bewirtschafter ausgeführt werden. Da diese Massnahme mit Fr. 20.- pro Laufmeter Waldrand abgegolten wird, ist es sehr schade, wenn sie dann nach einer Prüfung durch die Vollzugsstelle nicht anerkannt werden kann. Im jüngsten Falle konnte nur dank der Intervention des BVA eine befriedigende Lösung gefunden werden. Ist eine Aufwertung geplant sind folgende Punkte unabdingbar:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Revierförster, - er wird den Holzschlag anzeichnen und muss nach erfolgtem Eingriff ein Attest ausfüllen, das die korrekte Ausführung und die Anzahl Laufmeter bestätigt.
  • Wir empfehlen dringend, eine vorgängige Anfrage an „Landwirtschaft Aargau“ einzureichen mit einem Planausschnitt der beabsichtigten Fläche. Diese Anfrage hilft Missverständnisse zu vermeiden und ist sehr empfehlenswert.