Schutzzonen landwirtschaftsfreundlich auslegen

13.01.2017

Der gut besuchte Agrarpolitikabend vom 11. Januar zeigte, dass das Thema Raumplanung bewegt. Nebst zahlreichen Bäuerinnen und Bauern waren auch viele Fachleute aus der Beratung und der Verwaltung anwesend.

Der BVA forderte insbesondere weniger Schutzzonen oder eine landwirtschaftsfreundliche Auslegung derer. Denn die Landwirtschaft befindet sich in einem rasanten Wandel. Der Anpassungsdruck an die immer offeneren Märkte und an die zunehmenden Regulierungshürden in der Umwelt-, Tierschutz- und Landwirtschaftsgesetzgebung ist enorm. Es ist für die Landwirtschaft existenziell, dass die Raumplanung Rahmenbedingungen schafft, die dieser rasanten Entwick-lung Rechnung tragen und der Modernisierung nicht im Wege stehen.

Schnelle Verfahren nötig
Dieser Anpassungsdruck hat unter anderem Um-, Aus- und Neubauten zur Folge. Diese müssen so schnell und unbürokratisch wie möglich erfolgen können. Im Moment ist dies im Kanton Aargau nicht immer gegeben. Das hat zum einen mit der strengen Raumplanungsgesetzgebung des Bundes zu tun, zum anderen aber auch mit der strengen Auslegung der rechtlichen Grundlagen im Kanton Aargau selber. Der BVA hatte bereits an seiner letzten GV in einer Resolution Forderungen zur Raumplanung aufgestellt, die er am Anlass bekräftigte.