Bauernhofkatzen vergünstigt kastrieren lassen

Vom 1. November 2025 bis 28. Februar 2026 läuft die 31. Bauernhofkatzen-Kastrationsaktion des Aargauischen Tierschutzvereins (ATs). Bauernfamilien können ihre Katzen bei der eigenen Tierärztin oder dem Tierarzt vergünstigt kastrieren lassen. Kastrierte Katzen bleiben gute Mäusefänger.

Der Aargauische Tierschutz (ATs) organisiert die 31. Katzen Kastrationsaktion zusammen mit der Gesellschaft für Tierärzt/-innen (GST) und dem Schweizerischen Tierschutz (STS). Der BVA unterstützt die Kastrationsaktion kommunikativ. 

Vorteile der Kastration
Durch die Kastration kann die Vermehrung kontrolliert und die Ausbreitung von Krankheiten eingedämmt werden. Kastrierte Katzen bleiben gute Mäusefänger, sind gesünder und leben länger. Der Charakter der Tiere bleibt unverändert. Sie werden nicht faul oder dick – sofern sie bedarfsgerecht gefüttert werden.

Ablauf und Unterstützung
Die Aktion richtet sich an Bauernfamilien mit Katzen ab dem 6. Lebensmonat. Auch Kätzinnen, die noch nie Junge hatten, können problemlos kastriert werden. Anmeldung und Abrechnung erfolgen direkt über Ihre Tierarztpraxis.

Verwilderte und zugelaufene Katzen
Bei verwilderten und zugelaufenen Katzen auf dem Hof unterstützt der Aargauische Tierschutz während dem ganzen Jahr. Der ATs stellt Fallen zur Verfügung und unterstützt finanziell bei der Kastration. Die Bauernfamilien verpflichten sich dabei die Katzen zurückzunehmen und zu füttern, da scheue Katzen schwierig zu vermitteln sind. Nehmen Sie diesbezüglich mit dem Verein direkt Kontakt auf. 

Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung


Downloads