Neuer BVD-Status ab 1.11.2026 – wichtigste Infos

Ab 1.11.2026 werden Rinderhaltungen in der TVD als «BVD-frei» oder «nicht BVD-frei» geführt. Nicht BVD-freie Betriebe unterliegen Einschränkungen bei Tierverkehr, Märkten und Sömmerung. Der Status ist auf der TVD und auf den Begleitdokumenten einsehbar.

Ab dem 1. November 2026 werden alle Rinderhaltungen neu als «BVD-frei» oder «nicht BVD-frei» eingestuft. Der neue Status wird in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) angezeigt. Betriebe mit ehemals grüner Ampel gelten als «BVD-frei». Betriebe mit ehemals oranger oder roter Ampel gelten als «nicht BVD-frei». 

Welche Voraussetzungen gelten für den Status «BVD-frei»?

Damit ein Betrieb den Status «BVD-frei» erhält, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Keine persistent infizierten Tiere (PI-Tiere): Seit mindestens 18 Monaten gab es keine PI-Tiere im Bestand. Zudem sind aktuell keine Tiere gesperrt.
  • Negative Überwachung: Die Ergebnisse der amtlichen BVD-Überwachung waren über einen genügend langen Zeitraum unauffällig.
  • Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten zugeführten Rinder stammen aus Betrieben mit grüner BVD-Ampel bzw. aus BVD-freien Tierhaltungen oder wurden mindestens einmal negativ auf BVD getestet.

Welche Einschränkungen gelten für Betriebe mit Status «nicht BVD-frei»?

Ab dem 1. November 2026 gelten für diese Betriebe folgende Regeln:

  • Tierverkehr: Rinder dürfen nur mit einem negativen BVD-Virustest in andere Tierhaltungen verbracht werden. Die Probe muss frühestens 10 Tage vor dem Verbringen entnommen worden sein. Weibliche Tiere über 8 Monate benötigen zusätzlich einen negativen Antikörpertest. 
    Die Tierhalter sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig ihre Tierärztin / ihren Tierarzt aufzubieten und die negativen Laborbefunde vor dem Verstellen abzuwarten. Bei Unklarheiten zur Probenahme oder zum Status allgemein ist der Veterinärdienst zu kontaktieren. 
    Der direkte Transport zur Schlachtung ist von der Testpflicht ausgenommen.
  • Viehmärkte, Ausstellungen und Auktionen: Eine Teilnahme ist nicht erlaubt.
  • Sömmerung: Die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen ist nicht erlaubt.

Reine Mastbetriebe mit dem Status «nicht BVD-frei» dürfen weiterhin ungetestete Tiere zur direkten Schlachtung abgeben.

Wie kann ich mich schützen, um den Status «BVD-frei» zu behalten?

•    Damit das Kriterium "kontrollierter Tierverkehr" weiterhin erfüllt bleibt, dürfen nur Tiere aus Betrieben mit dem Status «BVD-frei» oder korrekt getestete Tiere zugestellt werden. Der BVD-Status des Herkunftsbetriebes ist nicht nur auf dem Begleitdokument, sondern auch auf der TVD sichtbar. Sofern der Lieferbetrieb bekannt ist, kann bereits vor dem Transport sichergestellt werden, dass der Lieferbetrieb keine Einschränkungen hat. Dazu unter "Betriebssuche" die TVD- Nummer des Herkunftsbetriebes eingeben und den Status unter "Seucheninformationen" ablesen. 

Der Veterinärdienst hilft, falls Unsicherheiten bestehen. 

Weitere Informationen zur letzten Meile der BVD-Ausrottung finden sich auf der unten verlinkten BLV-Webseite.