Herbstsession: Freihandel, Wein und der Blick auf Europa

Nationalrat Andreas Meier
Nationalrat Andreas Meier
Auch in dieser Session lagen bei verschiedenen Geschäften landwirtschaftliche Interessen auf dem Tisch. Zwei davon möchte ich herausgreifen: das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten und die AOC-Weinreserve. Und zum Schluss ein kurzer Blick auf die Bilateralen III, die nun im Ständerat beraten werden.

Mercosur: Öffnung mit Augenmass

Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten wurde im Nationalrat mit 118 zu 66 Stimmen angenommen. Noch im Juni hatte ich mich enthalten, diesmal habe ich zugestimmt.

Die Abwägung bleibt für uns Landwirte anspruchsvoll: Die exportorientierte Schweiz braucht offene Märkte. Gleichzeitig produziert unsere Landwirtschaft unter hohen Anforderungen an Tierwohl, Umwelt und Qualität. Das muss bei Marktöffnungen berücksichtigt werden.
Nachgebessert wurde bei den Begleitmassnahmen. Oft ist von 517 Millionen Franken für die Landwirtschaft die Rede. Davon sind jedoch 480 Millionen zinslose Investitionskredite, welche die Betriebe zurückzahlen müssen. Tatsächlich zusätzlich ausgeben will der Bund 37 Millionen Franken für die Absatzförderung, teilweise gezielt für Agrarexporte.

Das ist wichtig: Freihandel bedeutet nicht nur zusätzliche Importe, sondern auch neue Absatzmöglichkeiten. Für die Schweizer Exportwirtschaft sollen jährlich rund 155 Millionen Franken an Zöllen wegfallen. Davon sollten auch unsere hochwertigen Landwirtschaftsprodukte profitieren.

Weinreserve: Solidarität gehört dazu

Als Winzer habe ich besonders auf die freiwillige AOC-Weinreserve geschaut. Sie ermöglicht, in guten Jahren Wein zurückzubehalten und nach kleinen Ernten freizugeben. Für gewisse Weinbauregionen kann dies wirtschaftlich sinnvoll sein.
Persönlich stehe ich dem Instrument eher zurückhaltend gegenüber. Einen Qualitätsgewinn bringt es nicht, und für unsere Verhältnisse sehe ich den Nutzen beschränkt. Trotzdem habe ich zugestimmt. Nicht jede Massnahme muss dem eigenen Betrieb oder der eigenen Region nützen. Wenn die freiwillige Reserve anderen Weinbauregionen hilft, sollten wir ihnen dieses Instrument ermöglichen. Diese Solidarität zwischen Regionen und Produktionszweigen sollten wir in der Landwirtschaft stärker pflegen.

Entscheidend ist, dass die Reserve freiwillig bleibt und die Ausgestaltung bei den Kantonen liegt.

Ein Blick auf die Bilateralen III

Im Ständerat hat inzwischen die Beratung der Bilateralen III begonnen. Für die Landwirtschaft wichtig: Die Schweizer Agrarpolitik und der landwirtschaftliche Grenzschutz bleiben eigenständig. Direkt betroffen ist vor allem der Bereich Lebensmittelsicherheit. Vieles davon ist allerdings bereits heute im Landwirtschaftsabkommen geregelt – etwas salopp gesagt also teilweise alter Wein in neuen Schläuchen.
Wenn das Paket später in den Nationalrat kommt, werden wir genau hinschauen müssen, wo tatsächlich neue Verpflichtungen entstehen und was sie für unsere Betriebe bedeuten.

Für mich bleibt dabei ein Grundsatz wichtig: Die Schweizer Landwirtschaft muss sich nicht vor offenen Märkten verstecken. Aber wer hohe Anforderungen an unsere Produktion stellt, muss auch dafür sorgen, dass unsere Betriebe unter fairen Bedingungen produzieren und ihre hochwertigen Produkte erfolgreich vermarkten können – im Inland wie im Ausland.

Andreas Meier
Nationalrat