Alternativ- und Komplementärmedizin: Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Schulmedizin, Alternativ- und Komplementärmedizin: Wo liegen die Unterschiede, welche Leistungen trägt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) und wofür benötigt man eine Zusatzversicherung?

Schulmedizin wird an Hochschulen gelehrt und ist wissenschaftlich anerkannt. Demgegenüber spricht man im Zusammenhang mit nichtkonventionellen Heilmethoden von Alternativ- und Komplementärmedizin. Diese verstehen sich entweder als Ersatz zur Schulmedizin oder als deren Ergänzung. Zum Beispiel zur Begleitung einer Schmerztherapie.

Obligatorisch versichert
Bestimmte Behandlungen sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt. Dazu gehören ab-schliessend Akupunktur, Homöopathie, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin und Phytotherapie. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für diese fünf Metho-den aber nur, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt mit anerkannter Weiterbildung durchgeführt werden. Die versicherte Person trägt dabei ihre Franchise und den Selbstbehalt.

Für individuelle Bedürfnisse
Im Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin ist die Deckung der Grundversicherung eingeschränkt. Zusatzversicherungen mit umfassenderen Leistungen sind deshalb für Personen empfehlenswert, die sich wiederholt und intensiv durch solche Methoden behandeln lassen. Methodenakzeptanz, Therapeutenwahl und Kostenübernahme können jedoch je nach Zusatzversicherungsprodukt stark variieren. Anerkannte Methoden sind beispielsweise Craniosacral-Therapie, Kinesiologie und Osteopathie. Voraussetzung ist meist, dass die Therapeutinnen und Therapeuten für die anerkannte Behandlungsmethode im Erfahrungs Medizinischen Register (EMR) registriert sind.

Für die landwirtschaftliche Bevölkerung 
Die Zusatzversicherungen der Agrisano stehen ausschliesslich der landwirtschaftlichen Bevölkerung offen. Im Rahmen von AGRI-spezial und AGRI-natürlich werden 90 % der Behandlungskosten übernommen, bei einem maximalen Stundenansatz von CHF 120. Der maximale Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr hängt von der gewählten Zusatzversicherung ab: bei AGRI-spezial maximal CHF 2000, bei AGRI-natürlich bis zu CHF 5000. Ein weiterer Unterschied ist, dass sich die EMR-Verzeichnisse unterscheiden. Wer sich für eine bestimmte Methode interessiert, sollte vor Abschluss der Zusatzversicherung klären, ob diese die gewünschte EMR-Methode beinhaltet.

Lassen Sie sich beraten, welche Versicherungslösung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter 056 460 50 40 oder per Mail unter versicherungsberatung@bvaargau.ch. 

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungen