AP30+: Stellungnahme des BVA

Mit der AP30+ werden wichtige Weichen für die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft gestellt. Der BVA begleitet die Erarbeitung der Stellungnahme des SBV und bringt die Sicht des Aargaus ein.

Mit der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030 (AP30+) startet ein wichtiger politischer Prozess für die zukünftige Ausrichtung der Schweizer Landwirtschaft. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden die Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in den kommenden Jahren wesentlich prägen. Entsprechend sorgfältig werden die Vorlagen innerhalb der bäuerlichen Organisationen geprüft und diskutiert.

Stellungnahme des SBV als Grundlage

Der SBV wird dazu eine Stellungnahme erarbeiten, welche die Grundlage für die weiteren Diskussionen in den Kantonen bildet.

So läuft der Vernehmlassungsprozess ab

  • Der SBV erarbeitet eine erste Stellungnahme zur AP30+.
  • Der BVA erhält Gelegenheit, zur provisorischen Fassung Rückmeldungen einzubringen.
  • Nach der Genehmigung der Stellungnahme durch den Vorstand des SBV wird diese im Vorstand des BVA eingehend diskutiert.
  • Allfällige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden anschliessend zuhanden der Präsidienkonferenz ausgearbeitet.
  • An einer ausserordentlichen Präsidienkonferenz Ende November 26 werden die Anträge beraten und die Position des BVA verabschiedet.
  • Allfällige Änderungsvorschläge der SBV-Stellungnahme könnten noch im Anschluss zuhanden der Landwirtschaftskammer (LAKA) eingereicht werden.

Mitglieder sind zur Mitwirkung eingeladen

Mitglieder des BVA, die Anliegen oder Rückmeldungen zur AP30+ einbringen möchten, können diese über ihre kantonalen Mitgliederorganisationen oder direkt bei der Geschäftsstelle des BVA platzieren. Der BVA wird den weiteren Prozess eng begleiten. Die Vernehmlassung endet Mitte Dezember 2026. 

Sarah Waldvogel
Geschäftsführerin Stv.
Fachmitarbeiterin Standesvertretung