Frist Erfassung Schleppschuhfläche verlängert
Im Rahmen des Massnahmenplans Ammoniak des Kantons Aargau werden emissionsmindernde Ausbringverfahren finanziell gefördert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem bewilligten Verpflichtungskredit und orientiert sich an den aktuellen Marktpreisen. Die Beiträge werden unabhängig von den aktuell geltenden Schleppschlauch-Pflichtflächen ausgerichtet. Berücksichtigt werden Ausbringungen im Zeitraum vom 15. Februar bis 15. November.
Die Erfassung der Güllengaben vom 15. Februar bis 31. August 2026 muss neu bis spätestens am 30. September 2026 erfolgen. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt mit den Direktzahlungen 2026.
Güllengaben, die ab dem 1. September 2026 mit Schleppschuh, Gülledrill oder Güllegrubber ausgebracht werden, können ab dem 1. Oktober 2026 erfasst werden. Die Auszahlung dieser Beiträge erfolgt mit den Direktzahlungen 2027.
Via untenstehendem Link kann das Gesuch eingereicht werden.
Bei Fragen steht das LWAG unter 062 835 28 00 oder landwirtschaft.aargau@ag.ch zur Verfügung.
Sarah Waldvogel
Geschäftsführerin Stv.
Fachmitarbeiterin Standesvertretung