Ausgebrochene Tiere als Unfallverursacher

Tauchen Rinder unerwartet auf der Hauptstrasse statt auf der Weide auf, sind alle Beteiligten erleichtert, wenn die Tiere ohne grösseren Schaden zurückgebracht werden. Glücklicherweise ist dies meistens der Fall. Doch wer muss den Schaden übernehmen, wenn es zu einem Unfall mit ausgebüxten Tieren kommt?

Allein die Tatsache, dass Tiere unberechenbar sind, entlastet den Tierhalter nicht. Er haftet für das Verhalten seiner Tiere mit der sogenannten einfachen oder milden Kausalhaftung und somit auch ohne eigenes Verschulden. Von der Haftung befreien kann sich ein Tierhalter nur mit dem Nachweis, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um einen Schaden abzuwenden. Die allgemein übliche Sorgfalt aufgewendet zu haben, reicht nicht aus. Beim Weiden der Rinder bedeutet dies beispielsweise, dass es nicht generell ausreicht, einfach mal einen einlitzigen Zaun zu erstellen. Unter Umständen müssen mehrere Litzen gezogen werden und der Zaun muss täglich auf sein Funktionieren überprüft werden. Betreffend Weidetiere sind in den Merkblättern der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) praxisnahe Standards dokumentiert.

Betriebs- und Privathaftpflichtversicherung
Da die Anforderungen an den Entlastungsbeweis hoch sind, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen. In der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaft ist die Tierhalterhaftpflicht enthalten. Ansprüche gegen Tierhalter im Hobbybereich sind mit der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherungssumme sollte in beiden Fällen mindestens
5 Millionen Franken betragen, da insbesondere Schäden an Personen teuer werden können. Sonderrisiken – beispielsweise Pferdehaltung (Pferdepension, Personentransporte mit Pferdefuhrwerken oder auch Reiten fremder Pferde) – sind je nach Versicherungsgesellschaft zusätzlich in die Versicherung einzuschliessen, da sonst allenfalls eine Haftung des Tierhalters besteht, jedoch keine Deckung über die Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Bei Fragen steht Ihnen die BVA-Versicherungsberatung gerne zur Verfügung.

Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung