Getreideernte - Strohballen jetzt reservieren!
Der BVA erachtet den Zeitpunkt als ideal, sich jetzt Gedanken zu machen, wie das selber kreierte Landschaftssujet aussehen könnte. Gestalten Sie ein tolles Objekt und halten Sie die untenstehenden Bedingungen ein, schon sind Sie beim Wettbewerb dabei. Da man für die Erstellung eines Sujets ein paar schlaue Köpfe, kräftige Arme und starke Traktoren braucht, eignet sich der Wettbewerb sehr gut für landwirtschaftliche Vereine, Gruppierungen oder halt einfach für eine Gruppe guter Kollegen.
Wichtig ist:
- Originelle Idee
- Alle Bedingungen einhalten
- Anmeldung bis 25. August 2017
Bedingungen
Das Sujet soll originell aussehen und die Landwirtschaft in ein sympathisches Licht stellen. Wenn es dem vorbeifahrenden Autofahrer ein Schmunzeln entlockt, ist das Ziel erreicht. Es muss zur Hauptsache aus Strohballen bestehen und kann mit geeigneten Materialien ergänzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Klein-, Quader- oder Rundballen verwendet werden. Weiter muss bei jedem Sujet die offizielle Blache zur Ernährungssicherheit angebracht sein. Sie ist ca. 300 x 120 cm gross und kann beim BVA bestellt werden.
Die Wettbewerbsaufgabe muss spätestens am 10. August 2017 aufgestellt sein und bis zum Ende der Kampagne stehen gelassen werden. Die Landschaftssujets können ab dem 24. September 2017 abgeräumt werden. Der Schweizer Bauernverband schreibt ebenfalls einen Wettbewerb aus, alle Aargauer Teilnehmer werden dort automatisch angemeldet.
Regeln Strassenverkehr
Es ist wichtig, dass die Vorgaben für das Aufstellen von Werbeträgern eingehalten werden (siehe Link unten). So dürfen die Objekte nur im Innerortsbereich und maximal 100 m im Ausserortsbereich aufgestellt werden. Der minimale Abstand zur Strasse muss 3 Meter betragen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann die Polizei das Entfernen verlangen.
Anmeldung
Als Anmeldung zum Wettbewerb gilt die Einsendung von einem oder mehreren guten Fotos des Sujets bis zum 25. August 2017 per Mail an fredi [dot] siegrist[at]bvaargau [dot] ch. Die Anmeldung muss enthalten:
Foto(s)
- genauer Standort des Sujets
- eine Kontaktperson, die für das Sujet verantwortlich ist. Diese muss BVA Mitglied sein.
- Bankverbindung der Kontaktperson
Prämierung und Jury
Am 28. August 2017 werden die besten 10 Sujets gekürt. Bewertet werden:
| Originalität | 50 % |
| Schwierigkeitsgrad und Ausführung | 40 % |
| Standort (Frequenz > 5000 Fzg.) | 10 % |
Die Jury besteht aus folgenden Personen:
- Alois Huber, Präsident BVA
- Yvonne Vögeli, Vizepräsidentin Aarg. Landfrauenverband
- Andrea Huwyler, Mitarbeiterin BVA
Preise
Es werden ausschliesslich Barpreise an die uns gemeldeten Kontaktpersonen ausbezahlt:
| 1. Preis | Fr. 1'000.-- |
| 2. Preis | Fr. 600.-- |
| 3. Preis | Fr. 300.-- |
| 4. - 10. Preis je | Fr. 150.-- |
Fredi Siegrist
Projektleiter Öffentlichkeitsarbeit