Letzte Chance Mineralölsteuer – 31. August 2026
Weil die Bauernbetriebe für die Bewirtschaftung ihrer Felder auf Treibstoff angewiesen sind und sie die damit finanzierten Strassen nur wenig benutzen, können sie einen Teil der entrichteten Mineralölsteuer zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart.
Bis Ende Juni 26 musste die Registration und das Einreichen der Gesuche abgeschlossen werden, um von der Mineralölrückerstattung zu profitieren.
Aufgrund der Herausforderungen bei der Registrierung und der Gesuchserfassung konnte gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine Kompromisslösung bezüglich einer Fristverlängerung gefunden werden.
Die Registrierung erfolgte im ePortal mit der Auswahl des Geschäftspartners zur Auslösung des Onboarding-Codes. Betriebe, welche diesen Schritt bereits gemacht haben, aber das Gesuch noch nicht eingereicht haben, können nun von der verlängerten Frist bis zum 31. August 2026 profitieren.
Mit dieser Lösung wird die bestehende Lücke zwischen den bereits registrierten Betrieben und denjenigen, welche die Gesuchserfassung noch nicht abgeschlossen haben, geschlossen. Dies betrifft schweizweit ca. 6000 Betriebe.
Eine allgemeine Fristverlängerung ist rechtlich nicht möglich, da diese in der Mineralölsteuerverordnung geregelt ist und einen Bundesratsbeschluss erfordern würde. Deshalb wurde innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens nach einer pragmatischen und umsetzbaren Lösung gesucht.
Sarah Waldvogel
Stv. Geschäftsführerin