Neuerungen/Änderungen Buchführung und Steuern
Buchhaltung/Buchführung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Neubewertungen sämtlicher Liegenschaften im Aargau in Kraft. Im vorangehenden Newsletter vom 30. Oktober 2025 haben wir Sie bereits umfassend darüber informiert. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben wurde vorerst nur der Steuerwert erhöht. Dies hat lediglich einen Einfluss auf das steuerbare Vermögen, nicht jedoch auf das steuerbare Einkommen. Zukünftig werden alle landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Schätzungsreglement von 2018 bewertet. Dadurch werden sich auch die Eigenmietwerte verändern.
Anpassung der Liegenschaftswerte
Bis Ende 2024 wurden die landwirtschaftlichen Betriebe mit dem Schätzungsreglement von 1994 bewertet. In diesem Reglement wurden die selbst produzierten Vorräte bereits als Steuerwert bewertet und mussten daher nicht auf der Steuererklärung deklariert werden. Durch die Anpassung der Liegenschaftssteuerwerte müssen ab dem Steuerjahr 2025 die selbst produzierten Vorräte neu auf der Steuererklärung deklariert werden.
QR-Rechnungen
Beim Geldverkehr dürfen seit dem 22. November 2025 die QR-Rechnungen nur noch mit einer strukturierten Adresse erstellt werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Adressdaten in klar getrennten Feldern angegeben werden müssen. Aufgrund dieser Bestimmungen erhalten Sie womöglich neue Einzahlungsscheine.
Neue ISO-Version für das Übermitteln von Daten
Weiter wird im E-Banking im November 2026 die alte ISO-20022-Version (2009) abgeschaltet, welche für das Übermitteln der Zahlungsdateien von Fibuwin7 ins E-Banking nötig ist. Ab November 2026 können die Zahlungsdateien nur noch mit der neuen ISO-20022-Version übermittelt werden. Mit dem Update des Fibuwin7 sollte dies automatisch korrigiert werden, sodass Sie keine weiteren Anpassungen vornehmen müssen.
Steuern
Durch die Erhöhung der Liegenschaftssteuerwerte wird ab 2025 die Vermögenssteuer reduziert. Die Progression wird gekürzt, die oberen Progressionsstufen entfallen.
Weiter werden die Kinderabzüge erhöht:
| 2024 | 2025 |
Kinder bis zum 14. Lebensjahr | CHF 7’400 | CHF 9’300 |
Kinder bis zum 18. Lebensjahr | CHF 9’500 | CHF 10’300 |
volljährige Kinder in Ausbildung | CHF 11’600 | CHF 12’400 |
Erhöhung der Pauschalabzüge
Die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen werden jährlich an die kantonale mittlere Prämie der Krankenpflege-Grundversicherung angepasst. Dadurch steigen auch die Versicherungsabzüge um 200 Franken, bzw. 400 Franken auf neu 3'600 Franken bzw. 7'200 Franken steigen.
Sozialversicherungswerte per 1. Januar 2026
Die Beiträge der 1. und 2. Säule bleiben im Jahr 2026 unverändert. Zudem gibt es auch bei den Tarifen der Agrisano Globalversicherung keine Veränderungen.
Stefan Kuhn
Mandatsleiter