Neuregelung Betriebshelferdienst beim BVA
Seit bald drei Jahren beschäftigt der BVA keine eigenen Betriebshelfer mehr. Anfragen konnten immer durch die Maschinenring plus AG abgedeckt werden. Im Winter 2015 erfolgte die Gründung des Vereins Maschinenring Aargau-Baselland mit Geschäftssitz im Roos 5, Muri, www.maschinenring-agbl.ch welcher 10% der Aktien der Maschinenring plus AG hält. Die Geschäftsführung liegt bei Rafael Seeh, Präsident ist Markus Wettstein aus Remetschwil. Bereits in diesem Jahr wurden Anfragen für Ferienablösungen und Arbeitsspitzen direkt an den Maschinenring verwiesen, bei Krankheit oder Unfall lief die Vermittlung noch über den BVA. Dies, weil die Auszahlung des Kantonsbeitrages gemäss Leistungsvertrag an den BVA gebunden war.
Effizienzsteigerung durch nur noch eine Vermittlungsstelle
Durch die Gründung des Vereins Maschinenring Aargau-Baselland und die Aufnahme dieses Vereins als Mitgliedorganisation des BVA hat sich der BVA Gedanken gemacht, wie inskünftig der Betriebshelferdienst effizienter bewirtschaftet werden kann. Er ist zum Schluss gekommen, diese Dienstleistung vollumfänglich an den Maschinenring plus AG, welche über die nötigen Bewilligungen sowie Infrastruktur verfügt, abzutreten. Somit können Doppelspurigkeiten vermieden werden, die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Infolge interner Umstrukturierungen auf dem Sekretariat des BVA bietet sich die Neuregelung per 1. Januar 2017 bestens an.
Mitglieder des BVA profitieren weiterhin vom Kantonsbeitrag
Mitglieder des BVA, welche den Betriebshelferdienst des Maschinenrings infolge Krankheit, Unfall oder Todesfall in Anspruch nehmen, kommen weiterhin in den Genuss des Kantonsbeitrages von Fr. 5.--/Std. Für die Geltendmachung können sie eine Kopie der Rechnung mit dem entsprechenden Rückerstattungsbeleg dem BVA einreichen. Mitglieder des Maschinenrings profitieren von einem reduzierten Ansatz.