Strukturdatenerhebung – Bildungsabzug erlauben

Die Strukturdatenerhebung dauert noch bis zum 30. April. Unter «Allgemeine Angaben» ist anzugeben, ob die Verrechnung des Ausbildungsbeitrags mit den Direktzahlungen erlaubt wird. Dies ist wichtig, um eine separate Rechnungsstellung und eine zusätzliche Administrationsgebühr zu vermeiden.

Im neuen Agrardatensystem LAWISplus muss ebenfalls die Erlaubnis zur Verrechnung verschiedener Beiträge mit den Direktzahlungen erteilt werden, unter anderem für den Ausbildungsbeitrag. Ohne diese Erlaubnis stellt der BVA den Beitrag separat in Rechnung und verrechnet dafür eine Gebühr von 10 Franken.

Der Ausbildungsbeitrag dient zur Finanzierung der Bildungsaufwendungen, die allgemeinverbindlich sind und von allen Betrieben getragen werden müssen. Weitere Informationen dazu finden sich im Jahresbericht auf Seite 18.

Ralf Bucher
Geschäftsführer