Stückholzheizungen weiterhin fördern
Der Kanton Aargau hat eine Anhörung zum Verpflichtungskredit für das neue Förderprogramm Energie 2027–2030 durchgeführt. Ziel der Vorlage war es, die bisherigen Fördermassnahmen im Gebäudebereich nahtlos weiterzuführen und damit die Dekarbonisierung sowie die Energieeffizienz weiter voranzutreiben. Gleichzeitig soll mit einem gezielten Einsatz kantonaler Mittel ein möglichst hoher Anteil an Bundesgeldern aus der CO₂-Abgabe in den Kanton zurückgeführt werden.
Stückholz und Pelletfeuerungen weiterhin fördern
Ein zentrales Anliegen des BVA ist die Beibehaltung der Förderung für Stückholz- und Pelletfeuerungen mit Tagesbehältern, sofern diese fossile oder elektrische Heizsysteme ersetzen. Solche Heizlösungen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer CO₂-neutralen Wärmeversorgung und tragen dazu bei, den Stromverbrauch im Winter nicht zusätzlich zu belasten. Trotz ihrer vergleichsweisen geringen finanziellen Bedeutung setzen die entsprechenden Förderbeiträge wichtige Impulse im Einzelfall. Moderne Holzfeuerungen erfüllen hohe Emissionsstandards, nutzen einen einheimischen erneuerbaren Energieträger und stärken die regionale Wertschöpfung sowie das Gewerbe. Gleichzeitig weist der BVA darauf hin, dass die aktuelle Ausgestaltung dazu führt, dass diejenigen, die bereits frühzeitig auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt haben, heute keine Förderung erhalten und damit benachteiligt sind.
Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie und Klima