Wichtige Änderungen bei den Sozialversicherungen
Bei allen drei Säulen gibt es Veränderungen, die nachfolgend kurz zusammengefasst sind.
1. Säule: AHV
Die AHV/IV-Renten werden per 01. Januar 2025 um 2.9 Prozent erhöht und der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. So steigt die Minimalrente auf Fr. 1'260.- (bisher Fr. 1'225.-), die Maximalrente auf Fr. 2'520.- (bisher Fr. 2'450.-). Die Maximalrente bei einem Ehepaar steigt somit auf Fr. 3'780.- (bisher Fr. 3’675.-).
Weiter steigt der Grenzbeitrag für geringfügige Löhne bzw. Einkommen auf Fr. 2'500.- (bisher Fr. 2'300.-). Zudem steigt der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag auf Fr. 530.- (bisher Fr. 514.-).
2. Säule: BVG
Ab dem 01. Januar 2025 besteht die BVG-Versicherungspflicht ab einem AHV-Jahreslohn von Fr 22'680.- (bisher Fr. 22'050.-). Dadurch erhöht sich der Koordinationsabzug auf Fr. 26'460.- (bisher Fr. 25'725.-) und der maximal versicherte Lohn steigt auf Fr. 90'720.- (bisher Fr. 88'200.-).
3. Säule
In der Säule 3a können ab 2025 höhere Beiträge geleistet werden:
- bei Anschluss an eine Pensionskasse: Fr. 7'258.-
- ohne Anschluss an eine Pensionskasse: max. Fr. 36'288.- (20 % des Erwerbseinkommens)
Neu sind ab dem 01. Januar 2025 nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich, wenn in den Vorjahren nicht die maximalen Beiträge von Fr. 7'258.- einbezahlt wurden. Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Einkäufe maximal bis 10 Jahre rückwirkend ab 2025
- Einkauf nur 1 x pro Jahr möglich bis zum Maximum (Fr. 7'258.-)
Nebst den Änderungen bei der Sozialversicherung steigen im Aargau die Kinderzulagen im Jahr 2025 um Fr. 15.- auf Fr. 215.- pro Monat (bisher Fr. 200.-). Ebenso steigen die Ausbildungszulagen um Fr. 18.- auf Fr. 268.- pro Monat (bisher Fr. 250.-). Der Mindestjahreslohn für den Anspruch auf die Zulagen steigt dadurch auf Fr. 7'560.- (bisher Fr. 7'350.-).
Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungsberatung