Aargau investiert 5,5 Mio. für Ammoniak-Reduktion
Am 18. Dezember 2024 verabschiedete der Regierungsrat den Massnahmenplan Ammoniak mit 11 definierten Massnahmen. Dabei ist das Ziel bis im Jahr 2030 die Ammoniakausstösse aus der Landwirtschaft um 15% zu reduzieren. Die ausgearbeiteten Emissionsreduktions-Massnahmen betreffen insbesondere technische, bauliche und betriebliche Massnahmen bei der Tierhaltung (inklusive Fütterungsmassnahmen) und das Hofdüngermanagement (Ausbringung von Hof- und Recyclingdünger). Ein verordneter Abbau des Tier-bestands ist nicht geplant.
Verpflichtungskredit von rund 5,5 Mio angenommen
Insbesondere für die Umsetzung der technischen Massnahmen sind Investitionen erforderlich. Der Verpflichtungskredit wurde im Grossen Rat am 18. November 2025 mit 97 Ja- zu 33 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Dabei wurde mehrmals von verschiedenen Parteien hervorgehoben und anerkannt, dass die Landwirtschaft bereits viel macht. Mit Annahme des Verpflichtungskredit wird die Landwirtschaft dabei unterstützt die Massnahmen umzusetzen. Durch die Annahme des Verpflichtungskredits können auch Bundesgelder ausgelöst werden. Der Regierungsrat hat sich klar geäussert und gibt damit auch einen klaren Auftrag an die Verwaltung: es braucht eine pragmatische, praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung. Die Mittel sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak.
Was heisst das für die Landwirtschaft?
- Planungssicherheit: Mit dem Kredit sind die finanziellen Mittel für die nächsten Jahre gesichert. Betriebe können Investitionen, wie emissionsarme Ausbringtechnik (Schleppschuh) oder Stallneu oder -umbauten verlässlich planen (erhöhte Fressplätze, rascher Harnabschluss, Abluftreinigungsanlagen).
- Beratung inklusive: Ein Teil des Geldes fliesst in die Ammoniakberatung. Fachleute unterstützen Betriebe dabei, die passenden Lösungen bei Neu- oder Umbauten ab 10 GVE zu finden.
Wie weiter?
Einige der weiteren Massnahmen brauchen eine Anpassung der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern (V EG UWR). Der entsprechende Verordnungsartikel wird im Q1 / 2026 ausgearbeitet.
Davon betroffen sind die Massnahmen Emissionsminimierende Ausbringung von flüssiger Hof- und Recyclingdüngern, Mist auf Ackerflächen rasch einarbeiten, Stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen und Legehennen und die Benzoesäure.
Der BVA setzt sich generell für praxistaugliche Lösungen ein, sodass die gutlandwirtschaftliche Praxis weitergeführt werden kann.
Landwirtschaft Aargau wird informieren, sobald die letzten Massnahmen in Kraft gesetzt sind.
Unter nachfolgendem Link sind einige der Massnahmen bereits vom LZ Liebegg praxisnah umschrieben, weitere folgen.
Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung