Solarstrom: Neue Regeln ab 2027
Durch die neue Regelung ab 2027 ist nicht mehr nur entscheidend, wie viel Strom produziert wird, sondern auch wann die Einspeisung erfolgt. Gerade an sonnigen Sommertagen, wenn Photovoltaikanlagen am meisten Strom liefern, sind die Strompreise oft tief und können zeitweise sogar negativ werden. Besonders betroffen sind Anlagen, die mit höheren Stromerlösen kalkuliert wurden oder bei denen Förderverträge auslaufen.
Kleinere Anlagen bleiben abgesichert
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 150 kW bleibt auch nach der Einführung der neuen Vergütungsregelung ein Investitionsschutz bestehen. Liegt der Referenzmarktpreis unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, wird die Differenz nachträglich ausgeglichen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft, wobei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen ist. Zudem können Verteilnetzbetreiber weiterhin höhere Vergütungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen bezahlen.
Eigenverbrauch wird wichtiger
Mit den neuen Vergütungsregeln steigt der Wert des selbst genutzten Solarstroms weiter. Betriebe können ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, indem sie den Eigenverbrauch erhöhen und Strom möglichst dann nutzen, wenn die Anlage produziert. Dazu gehören beispielsweise die Steuerung von Lüftungen, Kühlanlagen oder das Laden von Elektrofahrzeugen während der Sonnenstunden. Auch Batteriespeicher gewinnen dadurch weiter an Bedeutung, weil sie den Eigenverbrauch deutlich erhöhen können.
Neue Chancen nutzen
Zusätzliche Möglichkeiten bieten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), virtuelle ZEV (vZEV) sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Diese Modelle erlauben es, Solarstrom vermehrt vor Ort zu nutzen oder innerhalb der Gemeinde zu vermarkten, statt ihn zu tiefen Marktpreisen ins Netz einzuspeisen. Im Webinar «Batterie-Flexibilität» informiert Fleco Power über Batteriespeicher, Eigenverbrauchsoptimierung und neue Vermarktungsmodelle.
Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie und Klima