Abstimmungsparole vom 9. Juni 2024

Die Landwirtschaft ist auf eine sichere Stromversorgung angewiesen und kann gleichzeitig einen Beitrag dazu leisten. Die Vorlage, die am 9. Juni zur Abstimmung kommt, schafft eine wichtige Grundlage, um den Ausbau der Stromproduktion aus einheimischen erneuerbaren Quellen voranzutreiben. Aus diesem Grund hat der BVA-Vorstand die Ja-Parole zum Energie-Mantelerlass beschlossen.

Analog zum Schweizer Bauernverband hat der BVA die Ja-Parole beschlossen und empfiehlt den Mantelerlass am 9. Juni zur Annahme. Das Stromgesetz regelt die Weiterführung der Förderung für erneuerbare Energien, es stärkt die Versorgungssicherheit und sieht Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz vor.

Anreize für weiteren PV-Ausbau
Mit der Annahme des Gesetzes werden die Fördermittel für den PV-Ausbau verlängert und erweitert. Betriebe können damit weiterhin von der finanziellen Unterstützung beim Bau von PV-Anlagen profitieren. Während Kleinanlagen ausgelegt auf den Eigenverbrauch die bewährten Investitionsbeiträge in Form der Einmalvergütung erhalten, haben Anlagen ab 150 kWp die Möglichkeit zwischen einer gleitenden Marktprämie und Investitionsbeiträgen zu wählen. Im Fall der gleitenden Marktprämie wird über den Netzzuschlagfonds die Differenz ausbezahlt, sollte der Erlös für den ins Netz eingespeisten Strom unter den festgelegten Vergütungssatz (orientiert sich am Referenzmarktpreis) sinken. Ist der Erlös über dem Vergütungssatz, zahlt der Anlagebetreiber die Differenz in den Netzzuschlagfonds ein. Neu sollen schweizweit einheitliche Bedingungen für die Vergütung geschaffen und Produzenten vor sehr tiefen Marktpreisen geschützt werden. Dafür ist die Festlegung einer Minimalvergütung für Anlagen bis 150 kW vorgesehen.

Kosten solidarisieren und lokale Vermarktung ermöglichen
Bisher mussten Produzenten die Kosten für den Ausbau der Erschliessungsleitungen in der Regel selbst tragen. Mit der Annahme des Gesetzes kann ein Teil dieser Kosten solidarisiert werden. Die Vorlage regelt auch Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) und ermöglicht virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) mit der Nutzung der elektrischen Infrastruktur am Anschlusspunkt. Dadurch wird eine lokale Vermarktung ermöglicht.

Bis 2035 soll – ohne Wasserkraft – rund sechsmal mehr Strom aus einheimischen erneuerbaren Quellen stammen. Auch der Ausbau der Wasserkraft wird mit dem Gesetz vorangetrieben. Diese Massnahmen machen die Schweiz unabhängiger von Strom aus dem Ausland. In der Landwirtschaft besteht grosses Potenzial für die erneuerbare Stromproduktion und sie kann von den vorgesehenen Massnahmen des Mantelerlasses profitieren. Daher empfiehlt der BVA das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung am 9. Juni 2024 anzunehmen.

Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie & Klima