Aktuell: Frostschäden und Witterungsschutz

Nach dem ausserordentlichen Frostereignis im April 2017 hat der BVA zusammen mit den Branchenverbänden verschiedene Forderungen gestellt. Der fondssuisse hilft nun bei ausgesprochenen Härtefällen. Beim Witterungsschutz sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf.

Der BVA ist erfreut, dass fondssuisse einen Weg gefunden hat, die stark betroffenen Bauernfamilien zu entschädigen. Beitragsberechtigt sind direktzahlungsberechtigte Landwirte, die vorwiegend im Obst-, Beeren- und/oder Weinbau tätig sind und die 2017 einen schwerwiegenden Ernteausfall wegen Frost zu ertragen haben. Die Höhe der Entschädigung wird erst festgelegt, wenn die Schadenmeldungen aus der ganzen Schweiz bei fondssuisse eingetroffen sind. Im Aargau wurden die Betriebe, welche die Kriterien erfüllen könnten, direkt angeschrieben.

Regierungsrat sieht Forderungen als erfüllt
Verschiedene bäuerliche Grossräte haben im Mai dann im Grossen Rat eine Motion mit Forderungen zur forcierten Umsetzung von Witterungsschutz eingereicht. Demzufolge sollte der Richtplantext der geschützten Landschaften, das Baurecht und das Wassernutzungsrecht so angepasst werden, dass Anlagen und Wasserentnahmemöglichkeiten, die dem Witterungsschutz von landwirtschaftlichen Kulturen dienen, schnell und unbürokratisch erlaubt werden können. In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat nun, dass diese Forderungen weitgehend erfüllt seien. Der BVA wird nun mit den Branchen und den bäuerlichen Grossräten das weitere Vorgehen absprechen, inwieweit die Forderungen tatsächlich erfüllt seien.

Ralf Bucher
Geschäftsführer BVA