Anpassung Richtplan: BVA lehnt Entwurf ab
Der Richtplan soll koordinieren und Klarheit schaffen – doch der aktuelle Entwurf öffnet Tür und Tor für neue Vorschriften ohne klare gesetzliche Grundlage. Begriffe wie «charakteristische Landschaft» oder weit gefasste Ergänzungen in den Planungsanweisungen erhöhen den Interpretationsspielraum der Behörden und damit den Planungsaufwand für Gemeinden und Betriebe.
Zudem stützt sich der Entwurf teilweise auf Konzepte und Strategien, die weder demokratisch legitimiert noch rechtsverbindlich sind. Diese dürfen nicht indirekt zu behördenverbindlichen Vorgaben werden. Die zentralen Anliegen des Bauernverbands Aargau richten sich auf eine klare und praxistaugliche Raumplanung.
- Landschaften von kantonaler Bedeutung sollen dort reduziert werden, wo sie Aussiedlungen, Stallbauten oder andere betriebliche Entwicklungen behindern.
- Die grundeigentümerverbindliche Sicherung der Pufferzonen von Naturschutzgebieten von kantonaler Bedeutung wird abgelehnt, da sie die betriebliche Entwicklung unnötig einschränkt und ohne erkennbaren Mehrwert zusätzlichen Aufwand verursacht.
- Neue Kompensationspflichten für Einbauten unter dem Grundwasserspiegel lehnt der Bauernverband Aargau ab. Es besteht keine bundesrechtliche Grundlage.
- Ebenso soll das Siedlungsgebiet nicht erweitert werden, bis eine vollständige Kompensation an anderer Stelle nachgewiesen ist.
- Der Siedlungstrenngürtel soll gestrichen oder zumindest deutlich reduziert werden.
- Bei den Wildtierkorridoren verlangt der Bauernverband Aargau Augenmass:
Neue «Ausbreitungsräume» oder zusätzliche Einschränkungen ohne gesetzliche Grundlage sind abzulehnen.
Für die Landwirtschaft ist eine verlässliche, verständliche und verhältnismässige Planung zentral. Der BVA hat deshalb umfassende Synopsen zu den Kapiteln Landschaft (L), Siedlung (S) und Versorgung (V) eingereicht.
Unser Ziel ist klar: Der Richtplan soll die Weiterentwicklung der Landwirtschaft ermöglichen – nicht behindern.
Alain Bütler
Fachmitarbeiter Raumplanung