Bedeutende Vorstösse für den Pflanzenbau

In der Sommersession behandelte der Nationalrat zwei Vorstösse mit Bedeutung für den Pflanzenbau, die Spezialkulturen und den Weinbau. Nationalrat Andreas Meier berichtet im Detail über die Vorstösse.

Zwei fast identische Vorstösse von Nationalrat Marco Romano TI und Frédéric Borloz, VD beauftragen den Bundesrat in der Weinverordnung die Zehnjahresfrist für die Wiederbepflanzung einer Rebfläche abzuschaffen. Diese Frist ist im Landwirtschaftsgesetz Art 60. geregelt und legt fest, dass eine zwischenzeitlich nicht mit Reben bewirtschaftete Rebfläche nach zehn Jahren aus dem Weinbaukataster fällt. Mit dieser Änderung in der Verordnung erlischt der Einfluss der Kantone Wiederanpflanzungen mit neuen Reben zu verbieten, sollten Entlastungsmassnahmen auf dem Weinmarkt finanziert werden. Mit der Veränderung könnten die Kantone oder die Gemeinden die Nutzung als Rebland nicht aberkennen. In der Praxis werden Brachflächen in Rebbergen zuweilen plötzlich ökologisch höher bewertet und nach Ablauf der zehn Jahre für den Weinbau nicht mehr bewilligt. Mit der Änderung in der Weinverordnung können Umweltauflagen das Wiederanpflanzen von Reben nicht mehr verhindern. Der Bundesrat lehnte diese Vorstösse deshalb ab. Der Nationalrat beurteilte die Sachlage jedoch anders und stimmte den Motionen mit einem deutlichem Mehr, mit 142 gegen 26 Stimmen und 19 Enthaltungen, zu. Dank dieser Änderung dürften Pachtverträge mit dem Vermerk einer zwingenden Landnutzung für den Weinbau nicht mehr nötig sein. Das Geschäft muss noch vor den Ständerat.

Vereinfachtes Meldeverfahren für Pflanzenstärkung- und Pflanzenschutzmittel gefordert
Für den Pflanzenbau bedeutend ist die Motion von Nationalrat Andreas Gafner BE. Der Motionär verlangt ein vereinfachtes Meldeverfahren für Pflanzenstärkung- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis natürlicher Produkte, so wie es im benachbarten Ausland heute schon möglich ist. Die Weiterentwicklung und Verwendung solcher Produkte sollen in der Schweiz nicht weiterhin gehemmt werden. Das Schweizer Verfahren für eine Zulassung bedingt, analog zu den chemisch-synthetischen Produkten, einen enormen Aufwand. In Deutschland und Frankreich profitieren Landwirtschaft und Hersteller der natürlichen Pflanzenstärkungsmittel von einem vereinfachten Zulassungsverfahren. Produkte in dieser Kategorie sind einfache Extrakte, z.B. aus Knoblauch oder Pflanzenölen. In den Erläuterungen berichtet Gafner von Situationen, bei welchen Schweizer Firmen beim Bundesamt für Landwirtschaft die Zulassungen solcher Extrakte beantragten und eine ablehnende Antwort erhielten, mit dem Verweis die Extrakte müssten das Pflanzenschutzmittel- Bewilligungsverfahren bestehen. Die Antragsteller haben wegen den daraus resultierenden sehr hohen Kosten auf eine Zulassung verzichtet. Andere Gesuche sind schon über viele Jahre hängig und die Schweizer Landwirtschaft kann diese Produkte nach wie vor nicht erwerben.

Bundesrat lehnt Motion Gafner ab
Der Bundesrat lehnt die Motion Gafner ab und stützt sich dabei wörtlich auf die Pflanzenschutzmittelverordnung und die darin beschriebene Definition; Produkte seien als Pflanzenschutzmittel zu verstehen, wenn sie dazu bestimmt sind, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Krankheiten und Schädlingen zu schützen, unerwünschte Pflanzen zu vernichten oder in ihrem Wachstum zu hemmen sowie in einer anderen Weise als Nährstoffe das Wachstum der Pflanzen zu beeinflussen. Für solche Mittel bestehe grundsätzlich eine Zulassungspflicht. Um Pflanzenschädlinge zu bekämpfen, sind die in Pflanzenschutzmitteln verwendeten Wirkstoffe, egal ob sie natürlichen Ursprungs sind oder durch chemische Synthese gewonnen wurden, biologisch aktiv. Alle diese Substanzen können, laut Bundesrat, daher Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen haben. Diese müssen bekannt sein, bevor ein Produkt bewilligt wird. Der Nationalrat folgte Bundesrat Alain Berset nicht. Er schmetterte seine ablehnende Beurteilung einstimmig, mit 186 zu 0 Stimmen und vier Enthaltungen, wuchtig ab. Der Nationalrat beurteilt die Risiken solcher Grundstoffe als sehr gering, - so gering, dass sie nur noch einer Zulassungsstelle gemeldet werden sollen.

Zusammengefasst ist es den Vertretern der Landwirtschaft in der Sommersession gut gelungen Mehrheiten zu bilden und sich im Rat, sowie auch mehrmals gegen den Bundesrat, durchzusetzen.

Andreas Meier
Nationalrat Die Mitte