Betriebsübergaben melden

Wie jedes Jahr werden im März die Einladung zur Generalversammlung verschickt. Anfang Mai erhalten die Mitglieder die Rechnung für den Jahresbeitrag an den BVA. Damit wir möglichst aktuelle Daten verarbeiten können, ist es wichtig, Betriebsübergaben der BVA-Geschäftsstelle zu melden.

Eine Betriebsübergabe erfolgt in der Regel per 1. Januar. Der BVA ist darauf angewiesen von den Mitgliedern eine Meldung bezüglich des Wechsels der Betriebsleitung zu erhalten. Es wird keine automatische Mitteilung von Landwirtschaft Aargau an den BVA gesendet.

Haben Sie den Betrieb Anfang dieses Jahres übergeben? Wenn ja, danken wir Ihnen für eine kurze Meldung per Telefon an 056 460 50 50 oder per E-Mail an info@bvaargau.ch.

Planen Sie mittelfristig eine Betriebsübergabe? BVA Treuhand & Beratung unterstützt Bauernfamilien im Aargau bei der Übergabe mit dem Ziel, sowohl für die übernehmende als auch für die abgebende Generation die bestmögliche Lösung zu finden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Colin Waltenspül
Lernender Kaufmann