Blauzungen-Impfung: TVD-Eintrag bis 31. August
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BT) sowie gegen die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) ist freiwillig – wird jedoch weiterhin empfohlen. Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen, Todesfällen und wirtschaftlichen Verlusten. Aktuell ist die Seuchenlage sehr ruhig. Es sind schweizweit nur vereinzelt neuauftretende Fälle bekannt.
Rückvergütung durch den Bund
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Impfstoffe gegen die Serotypen BTV-3, BTV-4, BTV-8 sowie EHD. Es wurden 10 Millionen CHF vom Bund bewilligt. Die verfügbaren Mittel werden primär für die Impfstoffbeschaffung verwendet. Mit dem verbleibenden Betrag werden Verbilligungen pro grundimmunisiertes Tier ausbezahlt. Die genaue Höhe der Rückvergütung wird im Herbst 2025 festgelegt aufgrund der Anzahl geimpft, gemeldeten Tieren.
Wichtig: TVD-Eintrag bis spätestens 31. August 2025
Damit eine Rückvergütung im Jahr 2026 erfolgen kann, müssen Tierhaltende die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens am 31. August 2025 in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen.
Nur korrekt und fristgerecht erfasste Impfungen werden berücksichtigt.
Dokumentation und Kontrolle
Die Rechnung für den Impfstoff muss aufbewahrt werden. Sie dient bei einer allfälligen Kontrolle durch das BLV als Nachweis. Unabhängig davon, ob die Impfung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt oder der Impfstoff nur abgegeben wurde, muss die Rechnung die Anzahl der geimpften Tiere ausweisen. Auch das Behandlungsjournal ist vollständig zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen.
Die Auszahlung der Rückvergütung erfolgt im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen.
Mehr Informationen im FAQ
Antworten auf häufige Fragen zur TVD-Erfassung, Rückvergütung und Dokumentation finden Sie im untenstehenden offiziellen FAQ-Dokument.
Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung