Blauzungenkrankheit (BT) – Vorgehen zur Impfentschädigung

Der Bund hat 10 Millionen Franken gesprochen, um die Bauernfamilien bei den Impfkosten finanziell zu unterstützen. Um die Entschädigung zu erhalten, müssen die geimpften Tiere bis Ende August im AGATE eingetragen werden. Die Impfung wird nach wie vor dringend empfohlen.

Der Bund hat im Herbst letzten Jahres kommuniziert, dass 10 Millionen Franken gesprochen wurden, um die Bauernfamilien bei den Impfkosten finanziell zu unterstützen. Wie die Bauernfamilien zur Entschädigung kommen, war bis jetzt noch nicht bekannt. Gemäss Nachfrage des BVA beim BLV, wird Mitte April offiziell kommuniziert, wie der Ablauf im Detail aussieht.

Die Grundsätze sind folgende:

  • Die Tierhaltenden geben die Grundimmunisierung ihrer Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) auf einer separaten Seite der TVD mittels Selbstdeklaration an (die Seite ist noch nicht aufgeschaltet – also noch zuwarten).
  • Die Angaben müssen bis am 31. August 2025 eingegeben werden.
  • Basierend auf diesen Angaben, wird die Höhe der Impfentschädigung pro Tier berechnet.
  • In Absprache mit der Rinder- und Schafbranche erfolgt die Auszahlung im Jahr 2026 über die reguläre TVD-Abrechnung.
  • Rechnungen müssen aufbewahrt werden. Die Rechnung dient als Nachweis für die Erstattung des finanziellen Beitrags pro geimpftes Tier.

Sarah Waldvogel
Fachmitarbeiterin Standesvertretung