BVA führt kantonale Düngeberatung weiter


Der BVA baut sein Dienstleistungsangebot aus und wird ab 1. Januar 2017 die bisher kantonal organisierte Düngeberatung anbieten. Auch die Berechnung der Nährstoffbilanz und der Nachweis für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) ist Bestandteil der Beratung.

Nachdem der Kanton aufgrund einer Sparmassnahme die seit 25 Jahren bewährte Fachberatung für die Verwertung von Hof- und Recyclingdüngern auf 2017 nicht mehr anbieten wird, fanden verschiedene Gespräche zur Fortführung der Beratung statt. Nun hat der Vorstand definitiv beschlossen, dass der BVA die Dienstleistung zusammen mit den drei Düngeberatern Othmar Vollenweider, Franz Freiermuth und Reinhard Gloor fortführen wird. Die lösungsorientierte Haltung von Landwirtschaft Aargau hat wesentlich zu einem guten Resultat  beigetragen und die drei bisherigen Berater sind motiviert, die Arbeiten gewohnt speditiv und praxisnah fortzuführen.

Administrative Vereinfachung mit Vereinbarung
Um die Dienstleistung effizient und in hoher Qualität anbieten zu können, braucht es zuverlässige Daten, die mit einer Vereinbarung zugänglich gemacht werden. So wird der Aufwand für den Bauern minimiert und die Beratung vereinfacht. Neu werden auch die bisher privat geführten Beratungsmandate wie Nährstoffbilanzberechnung oder GMF-Nachweis über den BVA verrechnet. Synergien wie etwa in der Werbung oder der Adressverwaltung können dabei optimal genutzt werden.

Vereinbarungen versandt
Diejenigen, die bisher eine Vereinbarung mit dem Kanton hatten, wurden schriftlich informiert und mit der neuen Vereinbarung bedient. Ebenfalls angeschrieben wurden die Bauern, die bisher von den Düngeberatern die Nährstoffbilanz und die GMF-Berechnung erstellen liessen. Auch dort braucht es neu eine Vereinbarung, um dank dem Datenzugang eine effiziente Beratung anbieten zu können.

BVA Mitglieder mit Vorteilen
Die Düngeberatung ist wie bis anhin in den Regionen verankert. Sie können sich gerne direkt bei Ihrem für die Region zuständigen Berater oder auch auf der BVA-Geschäftsstelle melden. Die BVA Mitglieder erhalten wie auf allen anderen Dienstleistungen auch hier einen Vorzugspreis. Die neue Dienstleistung inkl. Tariflisten finden Sie auf unserer Homepage.