BVA sagt Nein zur JUSO-Erbschaftssteuer
Die JUSO fordert mit ihrer Initiative eine nationale Erbschaftssteuer von 50 % auf Nachlässe über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für Schweizer Familienunternehmen. Um die massiv erhöhten Steuerforderungen zu begleichen, müssten viele Firmen verkauft oder gar liquidiert werden.
Massive Steuerausfälle erwartet
Unternehmerinnen und Unternehmer, die heute bereits beträchtliche Steuerbeiträge an Bund und Kantone leisten, würden de facto enteignet. Das macht die Schweiz als Standort unattraktiv und könnte dazu führen, dass Vermögende und Leistungsträger ins Ausland abwandern. Statt Mehreinnahmen wären massive Steuerausfälle die Folge – mit gravierenden Konsequenzen für die breite Bevölkerung und den Mittelstand. Der BVA geht davon aus, dass die geplante Steuer auf hohe Erbschaften auch Unternehmen in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Landwirtschaft gefährdet und hat deshalb die JA-Parole gefasst.
Keine Parole wurde zur Service-Citoyen-Initiative gefasst.
Ralf Bucher
Geschäftsführer