BVA wehrt sich gegen DZ-Anmeldegebühr
Dem Kanton fehlen im nächsten Jahr über 120 Millionen Franken. Um trotzdem ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren, hat der Regierungsrat erneut ein Sparpaket geschnürt und schlägt auch Mehreinnahmen vor. So ist etwa ein Steuerprozent vorgesehen, das rund 17 Mio. an Mehreinnahmen generieren würde. Zuerst kommt das Geschäft Ende November aber noch vor den Grossen Rat. Die vorberatenden Kommissionen haben die Behandlung des Budgets 2017 und des Aufgaben und Finanzplans 2017-2020 bereits aufgenommen.
Feuerbrandbekämpfung nur noch durch Gemeinde
Dort werden etwa die Auswirkungen des geplanten Verzichts zur Mitfinanzierung der Feuerbrand- und Ambrosia-Bekämpfung diskutiert. Der Regierungsrat schlägt vor, dass sich der Kanton an den Kosten nicht mehr beteiligt und dies nebst dem Bundesbeitrag zwischen 50 und 75 % den Gemeinden überlässt. Der BVA befürchtet, dass die Gemeinden dann ihre Aufgaben nicht mehr ganz so diszipliniert wahrnehmen und die Mehrkosten nicht tragen wollen. Insbesondere die Bekämpfungsmassnahmen müssen zwingend weiterhin vom Kanton übernommen werden. Denn ist eine Gemeinde stark mit einem Befall betroffen, belaufen sich die Bekämpfungskosten schnell mal auf über Fr. 100‘000.-, was je nach Gemeinde kaum verkraftet werden könnte.
Anmeldegebühr bei den Direktzahlungen
Neu sollen die Bauern bei der Anmeldung zu den Direktzahlungen zur Kasse gebeten werden. Aus Sicht des BVA ist dies nicht rechtens, da der Kanton hier einen Auftrag des Bundes ausführen muss und gemäss Artikel 3a der Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gar keine Gebühr erheben darf. Vielmehr ist es so, dass aufgrund der komplexen Agrarpolitik die Bauern viel mehr eigene Aufwendungen haben als früher und so indirekt bereits mit Mehraufwendungen eingedeckt wurden. Auch die Kontrollgebühren tragen die Aargauer Bauern selber, was nicht in allen Kantonen der Fall ist.
ALK soll Zinsen einführen
Um den Verwaltungsaufwand der Aargauischen Landwirtschaftlichen Kreditkasse (ALK) zu decken, sollen auf den Darlehen des kantonalen Agrarfonds neu Zinsen erhoben werden. Die Regierung spricht von 0.6 % Zins, was sich aus dem Durchschnitt eines Sparzinses und einer Hypothek bei der AKB ergibt. Das Niveau soll dabei halbjährlich angepasst werden können. Die Regierung erkennt zwar, dass mit der Massnahme im ersten Jahr zusätzliche Kosten anfallen und das Inkasso der Zinsen zusätzliche personelle Ressourcen beansprucht, gleichzeitig werde dies aber mit einem erwarteten Rückgang der Darlehen um 25 % kompensiert. Die Regierung nimmt also in Kauf, dass Investitionen auf den Betrieben abnehmen oder verzögert getätigt werden. Für den BVA ist dies in der aktuell schwierigen Zeit ein falsches Signal, zumal die Einsparungen unter dem Strich marginal wären.
Weitere Einsparungen bei den Strukturverbesserungen
Nachdem bereits im letzten Jahr im Bereich periodische Wiederinstandstellungen (PWI) und Strukturverbesserungsmassnahmen 600‘000.- Franken gekürzt wurden, schlägt der Regierungsrat nun eine weitere Kürzung von Fr. 240‘000.- vor. Dies hat zur Folge, dass Drittmittel des Bundes ebenfalls ausbleiben, was Brutto (inkl. Gemeinden und Grundeigentümer) einen Betrag von Fr. 720‘000.- ergibt. Das führt zu zusätzlichen Verzögerungen bei den laufenden Projekten wie auch bei den modernen Meliorationen. Wollen die Gemeinden trotzdem die Projekte umsetzen, müssen sie die Investitionen vorschiessen. Der Handlungsbedarf für moderne Meliorationen wie auch für PWI-Projekte wäre aber enorm gross und wichtig für langfristige Bewirtschaftungserleichterungen und den Werterhalt der ländlichen Infrastruktur. Der BVA wird sich demnach gegen die Kürzungen wehren und zählt auch auf die Gemeinden, die direkt betroffen sind.
Übersicht Massnahmen Landwirtschaft
| Massnahme | Einsparung 2017 | Einsparung 2020 |
|---|---|---|
| Verzicht auf Mitfinanzierung Feuerbrand- und Ambrosia-Bekämpfung |
Fr. 200'000.-- |
Fr. 200'000.-- |
| Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Bereich Direktzahlungen und Beiträge | Fr. 250'000.-- | Fr. 250'000.-- |
| Einführung von Zinsen für Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds | - Fr. 10'000.-- | Fr. 40'000.-- |
|
Reduktion Fördermassnahmen im Bereich der Grundlagen- und Strukturverbesserungen |
Netto Fr. 240'000.-- Brutto Fr. 720'000.-- |
Fr. 0.-- |
| Total Brutto | Fr. 1'160'000.-- | Fr. 490'000.-- |
| Total Netto | Fr. 680'000.-- | Fr. 490'000.-- |