Einkauf in die berufliche Altersvorsorge
Das versicherte Einkommen für die Altersvorsorge bildet die Grundlage zur Berechnung des ordentlichen Sparbeitrags und des Einkaufspotenzials. Es darf das effektiv erzielte AHV-pflichtige Einkommen im aktuellen Jahr nicht übersteigen. Allfällige Anpassungen des versicherten Einkommens können bis Ende November 2020 mit dem Formular der Agrisano Prevos gemeldet werden. Die versicherte Person erhält anschliessend einen Einzahlungsschein, mit dem sie dann, je nach Vorsorgeplan und Alter, 20 oder 25 Prozent ihres versicherten Einkommens als ordentlichen Sparbeitrag einzahlen kann.
Fehlende Beitragsjahre können nachfinanziert werden
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, fehlende Beitragsjahre mittels eines Einkaufs nachzufinanzieren. Der Antrag zur Einkaufsberechnung muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ebenfalls bis Ende November 2020 der Agrisano Prevos zugestellt werden. Der versicherten Person wird anschliessend das definitive Einkaufspotenzial mitgeteilt, und sie erhält einen Einzahlungsschein, mit dem sie die gewünschte Summe einzahlen kann.
Finanzielle Verbesserung der Altersvorsorge
Die ordentlichen Sparbeiträge und Einkäufe tragen zur finanziellen Verbesserung der Altersvorsorge bei und können im entsprechenden Jahr grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Es bleibt aber zu beachten, dass nach einem Einkauf (im Gegensatz zu den ordentlichen Sparbeiträgen) die daraus resultierenden Leistungen während den nächsten drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden dürfen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder andere Versicherungsfragen, dann melden Sie sich bei der BVA Versicherungsberatung unter der Telefonnummer 056 460 50 40.
Rainer Brun
Versicherungsberater