Erweiterte Hilfe für Aargauer Bäuerinnen und Bauern
So können zwar weiterhin Kosten für Arbeitseinsätze von Betriebshelfern gedeckt werden, neu aber auch kostengünstige Hilfe durch Beraterinnen- und Berater in Anspruch genommen werden. Zudem kann ganz konkret finanzielle Unterstützung an Bäuerinnen und Bauern in Not geleistet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bemessung der Hilfe richtet sich im Normalfall nach den finanziellen Verhältnissen des Betriebes.
Wer Hilfestellung beanspruchen möchte, kann sich via Abteilung BVA Treuhand und Beratung über das weitere Vorgehen informieren (056 460 50 55, von 8 bis 11 Uhr oder treuhand[at]bvaargau [dot] ch ). Ein Gesuch zur Beanspruchung verläuft unbürokratisch und diskret.
Sandra Gretener
Sachbearbeiterin Treuhand & Beratung