Freihandel: Keine Ausnahmen für die Landwirtschaft

In der Sondersession des Nationalrates vom 25. – 27. April 2016 hat insbesondere die Debatte um die Legislaturplanung viel Aufmerksamkeit erregt. Der Bundesrat legt darin seine politische Agenda für die nächsten vier Jahre vor und das Parlament hat die Möglichkeit, dies anzupassen und zu korrigieren.

Erfreulich war einerseits, dass zwei meiner Anträge im Bereich der Wirtschaftspolitik vom Nationalrat angenommen wurden. Der Bundesrat wird neu beauftragt ein umfassendes Deregulierungspaket, sowie ein Aufgabenüberprüfungsplan vorzulegen. Andererseits habe ich verlangt, dass der Bundesbeschluss des Parlamentes zum Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken bis 2020 nochmals bekräftigt wird. Die Armee braucht die versprochenen Mittel zu Gunsten unser aller Sicherheit. Dies wurde vom Nationalrat so anerkannt.

Abgelehnt wurde hingegen eine Ergänzung zu den zukünftigen Freihandelsabkommen. Ein Minderheitenantrag von mir wollte verankern, dass der Bundesrat dringend auf die Bedürfnisse der Schweizer Landwirtschaft Rücksicht nehmen soll, wenn er weitere Freihandelsabkommen abschliesst. Die Senkung der Lebensmittelpreise auf EU- oder sogar auf Weltmarktpreisniveau würde die Existenz unseres Bauernstandes gefährden und den Strukturwandel überforcieren. Das würde sich wiederum negativ auf die dezentrale Besiedelung, die Pflege der Kulturlandschaft wie auch auf die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel und die Ernährungssicherheit auswirken. Eine uneingeschränkte Öffnung der Agrarmärkte würde das Ende einer eigenständigen, produzierenden schweizerischen Landwirtschaft bedeuten. Dies sollte mit meinem Antrag verhindert werden. Leider wurde diese wichtige Ergänzung vom Nationalrat abgelehnt.