Gewässerraum: BVA setzt sich erfolgreich durch

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Änderungen im kantonalen Baugesetz bezüglich der Ausscheidung der Gewässerräume am letzten Dienstag in erster Lesung beraten. Dabei folgte der Rat mit einem Stimmenverhältnis von je rund 80 : 40 jeweils den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission.

Der BVA hatte sich im Vorfeld intensiv für kleinere Gewässerräume eingesetzt und fand nun in allen Punkten eine satte Mehrheit. So gilt bei den grossen Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat ein Uferstreifen von 15 m, was der Mindestvorgabe des Bundes entspricht. Ebenso schwenkte der Grosse Rat auf das Minimum von 11 m Gewässerraum für Bäche kleiner als 2 m Gerinnesohlebreite ein. Der Regierungsrat wollte hier zuerst auf beiden Seiten 6 m. Ralf Bucher, Geschäftsführer des BVA erklärte im Grossen Rat, dass sich die Bauern sowieso an das Düngeverbot von 3 m entlang der Gewässer sowie das Verbot von Pflanzenschutzmittel von 6 m halten müssten. Gerade wenn es um das Grasland oder auch den biologisch geführten Ackerbau geht, wäre die Ausweitung auf 2 x 6 m eine grosse Einschränkung. Dabei gingen bei den 3000 km Gewässern im Aargau rund 490 ha Fruchtfolgeflächen verloren.

Kein Gewässerraum bei kleinen Bächen
Einen weiteren Erfolg verzeichneten die bäuerlichen Vertreter mit dem Änderungsantrag, dass bei kleinen Gewässern unter 50 cm gar kein Gewässerraum gelte. Auf die zweite Lesung, welche voraussichtlich im 3. Quartal stattfindet, wird zudem geprüft, ob auf eine Ausscheidung des Gewässerraums bei eingedolten Gewässern ebenfalls ganz verzichtet werden kann. Der BVA hatte dies ebenfalls im Vorfeld gefordert.