Grosser Rat bewilligt 135 Mio. für LABIOLA
Der Kanton Aargau setzt die Agrarpolitik des Bundes um und gewährt gestützt auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen erfüllen, finanzielle Abgeltungen. Mit der Überweisung der durch den BVA initiierte und durch diverse bäuerliche Grossräte eingereichte Motion vom 20. Mai 2014 hat der Grosse Rat die Voraussetzungen für eine flächendeckende Umsetzung und kantonale Mitfinanzierung der im Programm Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (LABIOLA) zusammengefassten Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge geschaffen.
Kürzungsantrag der FDP gescheitert
Der Bruttoverpflichtungskredit beträgt für die Jahre 2016 bis 2024 rund 135 Mio., wovon der Kanton 10 % tragen muss. Verteilt auf die acht Jahre Verpflichtungsdauer beträgt der jährliche Betrag knapp 17 Mio. Die Aargauer Bauern erhalten damit nach dem Wegfall des Übergangsbeitrages noch rund 142 Mio. Franken an Direktzahlungen. Das sind neun Millionen oder 6 % weniger als 2013 unter der alten Agrarpolitik und dies notabene bei höheren Leistungen, wie die Bauernvertreter im Grossen Rat betonten. Die FDP scheiterte mit einem Kürzungsantrag von 10 %. Die anderen Parteien hatten erkannt, dass der Kanton damit nichts einsparen würde, da der Bund ja 90 % der Kosten übernimmt und das Geld im Aargau investiert oder versteuert wird.