Grosser Rat bewilligt Gelder für Landschaftsqualität und Vernetzung

Der Verpflichtungskredit zum Programm Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola) ging einstimmig mit 122:0 Stimmen durch. Damit sind die Gelder für diejenigen, welche bereits Verträge abgeschlossen haben (Vernetzung und Landschaftsqualität) für die Vertragsdauer gesichert. Für die Verträge, welche ab 2016 abgeschlossen werden, wird es einen neuen Verpflichtungskredit brauchen, welcher anfangs 2016 vor den Grossen Rat kommen soll.

Der Kanton Aargau setzt die Agrarpolitik des Bundes um und gewährt gestützt auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz Betrieben, die besondere ökologische Anforderungen erfüllen, finanzielle Abgeltungen. Mit der Überweisung der durch den BVA initiierte und durch diverse bäuerliche Grossräte eingereichte Motion vom 20. Mai 2014 hat der Grosse Rat die Voraussetzungen für eine flächendeckende Umsetzung und kantonale Mitfinanzierung der im Programm Labiola zusammengefassten Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge geschaffen. 

Direktzahlungen können teilweise kompensiert werden
Der neue Entwicklungsschwerpunkt "Flächendeckende Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge" ist für alle Beteiligten gewinnbringend. Die Landwirtschaft kann die mit der AP 14–17 reduzierten Direktzahlungen teilweise kompensieren. Landschaft und Natur erfahren durch das Programm "Labiola" eine weitere Aufwertung. Für den Kanton und die Gemeinden verbessert sich – im Wesentlichen dank den Beiträgen des Bundes – das Steuersubstrat der landwirtschaftlichen Betriebe, so dass der kantonale Aufwand für die Co-Finanzierung insgesamt mehr als wettgemacht wird. Das höhere Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkt sich auch positiv auf die Aargauer Wirtschaft aus.

19.3 Millionen gesichert
Schliesslich wird auch der Vollzug insgesamt schlanker und effizienter, da nicht mit allen Aargauer Gemeinden betreffend Übernahme der Restfinanzierung verhandelt werden muss und die jährliche Abrechnung mit ihnen entfällt. Der als Rahmenkredit ausgestaltete Verpflichtungskredit wird in der Investitionsrechnung geführt. Mit einer Kreditkompetenzsumme von 19,3 Millionen Franken liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung beim Grossen Rat. 10 % davon hat der Kanton zu übernehmen (1,93 Millionen Franken).