Investitionen in die Natur statt in Planungen

Der BVA unterstützt die zweite Etappe des Programms Natur 2030, fordert aber gezielte Anpassungen. Insbesondere kritisiert er neue Planungen im Bereich Landschaftsschutz und Pufferzonen, welche die Landwirtschaft behindern.

Die Aargauer Bauernfamilien bewirtschaften mehr als 11'900 ha Biodiversitätsförderflächen, wovon über 9’000 ha die höchsten Qualitätsanforderungen des Bundes erfüllen. Das entspricht einer Erhöhung um fast einem Viertel gegenüber 2019.

Erfolge der Aargauer Bauernfamilien
Bei über 20 % oder jeder fünften Hektare Kulturland hat die Natur somit Vorrang. Hinzu kommen über 2’200 Hektaren Naturschutzflächen. Laut dem Kessler-Index nimmt die Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet zu, während sie im Siedlungsgebiet um 20 % niedriger ist. Der BVA unterstützt daher besonders die Schaffung neuer Feuchtgebiete im Siedlungsgebiet.

Planungsgrundlagen dürfen Landwirtschaft nicht behindern
Der BVA äussert sich kritisch zu den zahlreichen neuen Planungsgrundlagen. Es scheint, als gehe es mehr darum, Papier zu produzieren, anstatt die Natur zu fördern. Dies würde die Landwirtschaft weiter einschränken. Der BVA sieht auch Handlungsbedarf bei der Bekämpfung invasiver Neophyten, die sowohl den Naturschutz als auch die Landwirtschaft betreffen. Bestehende Naturschutzgebiete dürfen nicht vernachlässigt werden – Qualität muss vor Quantität gehen.

Pufferzonen nicht über Nutzungsplanung umsetzen
Im Interesse der Gemeinden und Grundeigentümer will der BVA verhindern, dass weitere Pufferzonen entwickelt und mit grossem planerischem Aufwand umgesetzt werden müssen. Dies würde die ohnehin schon bürokratischen Nutzungsplanungen weiter aufblähen und hohe Kosten verursachen. Der BVA verweist auf Artikel 18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes, das Vereinbarungen mit den Grundeigentümern oder Bewirtschaftern vorsieht.

Ralf Bucher
Geschäftsführer



Downloads