Jetzt mitwirken: Der kantonale Richtplan liegt auf

Die laufende Anhörung zur Richtplananpassung legt die künftigen Rahmenbedingungen für Raumplanung und Bauvorhaben im Aargau fest. Sie betrifft die Landwirtschaft direkt – insbesondere auch durch Einschränkungen in Landschaftsschutzzonen, Siedlungstrenngürteln oder bei Naturschutzperimetern.

Der kantonale Richtplan gibt vor, wie viel Raum künftig für Siedlung, Infrastruktur, Schutzgebiete und unsere Landwirtschaft zur Verfügung steht. Diese Vorgaben sind verbindlich für Gemeinden und haben direkten Einfluss auf Baugesuche und künftige Nutzungsordnungen.

Landschaftsschutz auf dem Vormarsch
Besonders kritisch für die Landwirtschaft: Die Landschaftsschutzzonen. In diesen Gebieten wird die betriebliche Entwicklung stark eingeschränkt – neue landwirtschaftliche Bauten sind dort nur sehr beschränkt möglich.

Jetzt die Weichen stellen – nicht erst bei der Umsetzung der BNO
Die aktuellen Richtplanänderungen legen die langfristige Richtung fest. Wer jetzt nicht mitwirkt, riskiert, das betriebliche Interessen untergehen. Der BVA wird sich mit einer Stellungnahme einbringen – auch Sie können sich beteiligen.

Überprüfen Sie jetzt die raumplanerischen Einschränkungen in Ihrer Gemeinde. Dazu eignen sich die Online-Karten vom Kanton sehr gut. Nachfolgend finden Sie die Links zu zwei hilfreichen Karten. Die Karte «Landschaft von kantonaler Bedeutung» - entspricht den Landschafts-schutzzonen sowie die Karte Siedlungstrenngürtel. 

Geben Sie uns unbedingt eine Rückmeldung, wenn aus Ihrer Sicht die baulichen Einschränkungen in ihrer Gemeinde zu weit gehen. Dann können wir dies im politischen Verfahren einbringen.
Weiter finden Sie nachfolgend die vollständigen Unterlagen zur laufenden Anhörung. 

Alain Bütler
Fachmitarbeiter Raumplanung & Standesvertretung