Keine Ökoflächen für die Deponie Höll in Kallern/Boswil

In der Vernehmlassung zur geplanten Richtplanänderung im Gebiet «Höll» in Kallern und Boswil, hat der BVA eine klare Meinung. Die Gewinnung von Fruchtfolgeflächen und eine rationelle Produktion sollen nach der Auffüllung im Vordergrund stehen. Verordnete ökologische Ausgleichsflächen sind unnötig, schliesslich geht kein Land verloren.

Zurzeit ist die Richtplanänderung auf dem Gemeindegebiet von Kallern und Boswil ausgeschrieben. Sie soll eine Aushubdeponie ermöglichen. Aus Sicht des BVA eignet sich das Gebiet «Höll» dazu, ebenfalls sieht er die Notwendigkeit von zusätzlichen Deponieplätzen im Freiamt als gegeben. Nach der Änderung des Richtplans im genannten Gebiet und nach einem späteren Baubewilligungsverfahren könnten alsdann während ca. 12 bis 15 Jahren durchschnittlich 150‘000 m3 Aushubmaterial deponiert werden. Diese gewaltigen Mengen fallen im Freiamt ohnehin an und sollen in der Nähe deponiert werden können, ohne dass noch lange Transportwege entstehen.

Gewinnung von Fruchtfolgeflächen steht für den BVA im Vordergrund
Die zentrale Forderung in der BVA-Vernehmlassung ist die Gewinnung von Fruchtfolgeflächen. Es ist alles zu unternehmen, damit das Gebiet nach vollendetem Werk mehr Fruchtfolgefläche aufweist und dass das Land gut zu bewirtschaften ist. Daher wehrt sich der BVA gegen eine verordnete Ausscheidung von Ökoflächen. Diese vorgesehene Massnahme, welche 15 % der Fläche aus der Produktion nehmen will, ist nicht nachvollziehbar. Schliesslich handelt es sich nicht um ein Vorhaben, das Land verschlingt (wie z.B. im Strassenbau), sondern um ein Werk, das nach Vollendung wieder normal nutzbar sein wird.

Oberflächengestaltung
Auch hier hat der BVA klare Vorstellungen. Der Feldweg, der heute noch mitten durchs Gebiet verläuft, soll wie das schon südlich gelegen der Fall ist, an der Hauptstrasse entlang geführt werden. Das Terrain sei durch eine Steilböschung auf das Maximum anzuheben, damit das anschliessende Landwirtschaftsland eine geringere Hangneigung aufweist.

Keine Wiederaufforstung und nur bedingte Bachöffnung
Die bestehenden 70 Aren Wald müssen für die Deponie gerodet werden. Es handelt sich um ein sehr kleines Stück Wald, ohne Schutzfunktion und ohne Wildbestand. Auch hier plädiert der BVA - im Sinne der Bevorzugung der Fruchtfolgeflächen - auf das Weglassen der Wiederaufforstung. Beim bestehenden offenen Bach fordert der BVA, dass die optimale landwirtschaftliche Produktion den neuen Bachverlauf bestimmt und nicht umgekehrt.  Auf keinen Fall darf eine Bachöffnung eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zerschneiden.

Fredi Siegrist
Projektleiter Standesvertretung