Landmaschinendiebstahl: Prävention und Versicherungsschutz
Das Auto schliessen die meisten Menschen beim Parkieren ab. Anders ist das bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nicht selten kommt es vor, dass Schlüssel stecken gelassen werden. Dadurch wird es Dieben leicht gemacht. Rechtlich unterscheidet man drei Formen von Diebstahl:
- Einfacher Diebstahl: Geräte oder Gegenstände werden ohne Aufbrechen entwendet.
- Einbruchdiebstahl: Täter öffnen Türen oder Fahrzeuge gewaltsam.
- Beraubung: Täter handeln unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Präventive Massnahmen
Viele Diebstähle im Zusammenhang mit Fahrzeugen liessen sich mit wenigen, einfachen Massnahmen verhindern: Traktoren und Autos immer abschliessen, Schlüssel nie stecken lassen und diese sicher verwahren. Sonst muss mit Konsequenzen gerechnet werden: Versicherungen können bei einem Diebstahl ihre Versicherungsleistungen kürzen oder sogar verweigern. Nach Art. 37 der Verkehrsregelverordnung ist ein Fahrzeug so zu sichern, dass weder eine Gefährdung noch eine missbräuchliche Verwendung möglich ist; bei Missachtung dieser Sorgfaltspflicht droht eine Busse. Weitere Sicherheitsvorkehrungen können situativ umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Zäune sowie geschlossene Tore und Maschinenhallen. Auch das Entfernen und sichere Verwahren von GPS-Technik und Bildschirmen, welche nicht in Gebrauch sind, bietet Schutz. Weitere Massnahmen sind die Kameraüberwachung des Betriebsgeländes und der Einbau von GPS-Trackern in den Fahrzeugen selbst.
Versicherungsschutz
Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Teilkaskoversicherung ist Diebstahl in der Regel gedeckt. Mitversichert ist üblicherweise auch fest eingebautes Zubehör wie integrierte GPS-Systeme oder Steuergeräte. Die Deckung erfolgt oft pauschal bis etwa 10 % des Versicherungswertes – bei höherem Bedarf ist eine Zusatzdeckung sinnvoll. Nicht fest eingebautes Zubehör wie Handy, Laptop oder andere mobile Geräte ist hingegen meist nicht über die Fahrzeugversicherung gedeckt. Besteht keine Teilkasko, kann eine Betriebsinventarversicherung mit Diebstahldeckung greifen – jedoch nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und Limiten. Wichtig: Der konkrete Versicherungsschutz variiert je nach Vertrag. Zudem sind im Schadenfall Selbstbehalt, administrativer Aufwand und Ersatzbeschaffung zu berücksichtigen.
Bei Fragen ist die BVA Versicherungsberatung gerne telefonisch oder per Mail für Sie da: 056 460 50 40 / versicherungsberatung@bvaargau.ch.
Marco Käppeli
Abteilungsleiter BVA Versicherungen